Gericht: Spieleverbot verstößt gegen die Verfassung Griechenlands

Das jüngst erlassene Gesetz, wonach elektronische Spiele in der Öffentlichkeit verboten sind, ist nach Ansicht eines Gerichts nicht verfassungskonform.

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Von
  • David Adamczewski

Das Verbot von elektronischen Spielen in der Öffentlichkeit Griechenlands bleibt umstritten. Nach Kritik von Internetcafé-Betreibern und Spielern wird das Gesetz 3037 jetzt auch von richterlicher Seite angefochten: Ein griechisches Gericht hat zwei Internetcafé-Betreiber und einen Angestellten freigesprochen, die sich über die neue Regelung hinwegsetzten. Die Urteilsbegründung der Richter trifft die Kritik der Gesetzgegner auf den Punkt: Das Gesetz verstoße gegen die Verfassung des Landes.

Die Steuerfahndung beschuldigte die Personen, in ihrem Internetcafé das Actionspiel Counter-Strike und eine elektronische Schach-Version angeboten zu haben. Bei einer Verurteilung drohte den Beschuldigten eine dreimonatige Haft- und eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro. Wird man ein zweites Mal erwischt, sieht das Gesetz sogar eine einjährige Haft- und eine Geldstrafe bis zu 75.000 Euro vor.

Dimitris Karanassios, Communications Director der Internet Cafe Owners Union, geht mit der Urteilsbegründung konform: "Wir sind wirklich zufrieden. Damit bekommen alle Recht, die von Anfang an gegen das Gesetz waren." Dem können die 300 wartenden Menschen vorm Gerichtssaal im nördlichen Stadtteil von Thessaloniki sicherlich nur zustimmen, die "Nein zur Zensur des Internet" skandierten.

Bereits wenige Tage nach dem Inkrafttreten des Gesetzes berichteten die Internetcafe-Betreiber von einem enormen Besucherrückgang. Thanassis Zachariadis, President der Internet Cafe Owners Union, nach verzeichnete man 90 Prozent weniger Besucher als normal. Dabei ist er sich sicher, dass die Ursache des Besucherschwundes in den neuen Regelungen zu suchen sei: "Eine bedeutende Anzahl der Besucher kam zum Spielen dieser Games", so Zachariadis. (daa)