Nationaler Radverkehrsplan: CDU/CSU sehen eine "Supersache", Grüne für Tempo 30

Der im April von der Bundesregierung vorgelegte nationale Radverkehrsplan traf im Verkehrsausschuss des Bundestags auf verschiedene Meinungen.

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Im Nationalen Radverkehrsplan wird davon ausgegangen, dass eine Person pro Jahr 180 Wege mit dem Rad zurücklegt.

(Bild: Bundesministerium für Verkehr)

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Eine "Supersache" sei der Nationale Radverkehrsplan 3.0, hieß es im Vekehrsausschuss des Bundestags aus der Fraktion von CDU/CSU. Die Fahrradpolitik habe inzwischen einen wesentlich höheren Stellenwert, auch weil der Verkehrsminister sich selbst bei dem Thema sehr stark einbringe. Radverkehrspolitik sei aber eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen; dabei könne der Bund Antreiber sein, habe aber nur begrenzte Möglichkeiten.

Den Nationalen Radverkehrsplan (PDF) hatte die Bundesregierung im April dieses Jahres aufgestellt. Er enthält Handlungsempfehlungen und Strategien, um bis 2030 den Radverkehr auf dem Land und in der Stadt zu fördern und die Bundesrepublik bis zum Ende des Jahrzehnts zum "Fahrradland" auszubauen.

Der Nationale Radverkehrsplan wirke wie eine "unerledigte To-do-Liste des Verkehrsministeriums" am Ende der Legislaturperiode, sagte der Vertreter der Grünen. Viele der Vorschläge seien seit Jahren bekannt und könnten längst umgesetzt sein, auch reiche es für eine Verkehrswende nicht aus, lediglich Vorschläge zu machen. Es bräuchte Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit, Verkehrssicherheitszonen sowie Erleichterungen bei der Einrichtung von Fahrradstraßen.

Der Radverkehrsplan zeige, dass sich viele Länder und Kommunen dem Ziel verschrieben hätten, den Radverkehr zu fördern, sagte der SPD-Vertreter. Der Radverkehr boome in der Pandemie – ebenso wie die Fahrradindustrie. Die Große Koalition habe – mit angetrieben von der SPD – "das Fahrrad aus der verkehrspolitischen Nische geholt". Wünschenswert wäre es gewesen, wenn für die StVO-Novelle Modellprojekte zum Regeltempo 30 gegeben hätte.

Nach Auffassung der FDP sollte "überall, wo es geht" Raum für Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder geschaffen werden. Die Städte und Gemeinden, in denen darüber entschieden werde, bräuchten ein vereinfachtes Planungsrecht. Benötigt werde ein Miteinander statt eines Wettkampfes gegeneinander, es solle keine einseitigen Autoverbote geben.

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Die Linken beanstandeten, dass der Plan nichts enthalte zu Pop-up-Radwegen, die eine "niedrigschwellige und günstige Innovation" seien. Dabei habe jüngst das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Rechtmäßigkeit der Pop-up-Radwege in Berlin bestätigt. Es gebe keine konkreten legislativen Initiativen, sondern lediglich "wohlfeile Worte"; am Primat für den Lkw- und Pkw-Verkehr solle nichts geändert werden.

(anw)