Petition gegen "Killerspiel"-Verbot

Eine neue Online-Petition fordert den Bundestag auf, gegen das von den Innenministern der Bundesländer gewünschte Verbot sogenannter "Killerspiele" zu entscheiden.

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Online-Petitionen erfreuen sich Netzgeneration steigender Beliebtheit. Nach dem Erfolg der von über 130.000 Bürgern gezeichneten Petition gegen Internetsperren gibt es nun auch eine Petition gegen das von den Innenministern der Bundesländern angestrebte Verbot sogenannter "Killerspiele". Die am vergangenen Dienstag veröffentlichte Petition ist offenbar eine von mehreren, die nach der Innenministerkonferenz am 5. Juni eingereicht wurden. Zur Stunde haben über 19.000 Unterstützer die Petition unterzeichnet.

Die Innenminister hatten sich bei ihrem Treffen darauf verständigt, für sogenannte "Killerspiele" ein "ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen". Vor dem Hintergrund einer Amoktat vom vergangenen März, bei der ein jugendlicher Täter 15 Menschen in den baden-württembergischen Gemeinden Winnenden und Wendlingen getötet hat, hatten die Innenministerkonferenz über mögliche Vorbeugemaßnahmen beraten.

Neben effektiveren Schutzmaßnahmen vor Schusswaffenmissbrauch und besserer Präventionsarbeit sprachen sich die Innenminister für ein Verbot solcher Computerspiele aus, "bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist (Killerspiele)".

In der Petition wird der Bundestag aufgefordert, "gegen den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 5. Juni 2009" zu entscheiden. Der Hauptpetent stellt "mit Bedauern" fest, "dass die Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen der Politik." Aus gutem Grund seien gewaltverherrlichende Medien verboten, in Deutschland gelte dazu ein strenger Jugendschutz. "Ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene" stehe "im Widerspruch zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes ('Eine Zensur findet nicht statt')".

Die Petition fordert eine Versachlichung der Debatte und will den "irreführenden und diskriminierenden Begriff 'Killerspiele' aus der politischen Diskussion" nehmen. Die Eltern und Pädagogen sollen Unterstützung bei der Förderung von Medienkompetenz erhalten. Darüber hinaus solle das öffentliche Vertrauen in den Jugendschutz gestärkt und bestehende Gesetze konsequenter angewendet werden. Auch wünschen sich die Unterzeichner eine Förderung der Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland, insbesondere der Ausbildung in diesen "zukunftsträchtigen Berufen".

Mittels Petitionen können sich alle Bürger mit ihren Anliegen an den Petitionsausschuss des Bundestags wenden. Der Ausschuss kann direkt über die Zulassung einer Petition entscheiden und sorgt gegebenenfalls für die Weiterleitung an zuständige Gremien der Bundesländer. Bei Petitionen, die den Bund betreffen, kann der Ausschuss einen Beschluss des Bundestags initiieren. Bei öffentlichen Petitionen, die drei Wochen nach Einreichung mehr als 50.000 Unterstützer finden, kommt es im Ausschuss zu einer Anhörung, zu der auch Vertreter der Petenten geladen werden können.

Siehe dazu auch:

  • Petition gegen ein Killerspiel-Verbot beim Deutschen Bundestag

(vbr)