Best of Informationsfreiheit: Auf Anfrage bitte melden

Vielleicht haben die Nazis meine Adresse. Oder die SPD oder die Grünen. Vielleicht haben sie auch Ihre. Ganz legal, ein bisschen bürokratisch, für wenig Geld.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 136 Kommentare lesen

(Bild: vchal/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Arne Semsrott
Inhaltsverzeichnis

Ab sechs Monate vor der Bundestagswahl dürfen Parteien und Wählergruppen Daten von Wahlberechtigten beim Melderegister erfragen und für den Wahlkampf nutzen. Die Einwohnermeldeämter müssen die Namen und Anschriften von möglichen Wähler:innen auf Anfrage nach dem Bundesmeldegesetz herausgeben. Dabei müssen die Parteien die Anfrage auf Basis von Altersgruppen erfragen, etwa alle Namen und Adressen von Erstwähler:innen in einer Kommune im Alter von 18 bis 20 Jahren oder auch alle Personen in einer Gemeinde, die älter als 67 Jahre alt sind.

Best of Informationsfreiheit

Freie Informationen sind eine Voraussetzung für Demokratie. Daher: Das "Best of Informationsfreiheit", alle zwei Wochen, von Arne Semsrott. Er ist Projektleiter von FragDenStaat und freier Journalist. Er arbeitet zu den Themen Informationsfreiheit, Transparenz, Lobbyismus und Migrationspolitik.

Zwar können die Daten nur für Wahlwerbung und nicht etwa für Mitgliederwerbung oder andere Zwecke genutzt werden – die NPD hat in der Vergangenheit beispielsweise Daten aus dem Melderegister genutzt –, aber ob die Daten nach dem Wahlkampf wie vorgeschrieben einen Monat nach der Wahl gelöscht werden, wird kaum überprüft.

Das Bundesmeldegesetz, das der ganzen Prozedur zugrunde liegt und auch Adressbuchverlagen, der Presse und dem Rundfunk, Religionsgesellschaften und der Bundeswehr den Zugriff auf Meldedaten ermöglicht, scheint aus der Zeit gefallen zu sein. Es stammt aus einer Zeit, in der es die Datenschutzgrundverordnung noch lange nicht gab – und etabliert als Standard den freien Zugang zu privaten Daten. Auch abseits des Wahlkampfs können nämlich alle Menschen gegen Gebühr den privaten Wohnsitz anderer Menschen in Deutschland vom Melderegister erfahren.

Das ist das Gegenteil von Datenschutz. Und es ist schlichtweg skurril, wie aufwändig es ist, sich gegen die auskunftsfreudigen Melderegister zu wehren. Während es im Falle der Auskünfte an Parteien noch reicht, beim zuständigen Melderegister der Weitergabe zu widersprechen (am besten schriftlich, Vordrucke hat z.B. selbstauskunft.net), wehren sich die Melderegister dagegen, komplette Meldesperren für Einzelpersonen einzurichten.

Unzählige Personen, die sich etwa gegen Nazis engagieren und auf eine Feindesliste kommen könnten, einen gewalttätigen Ex-Partner haben oder als Journalist:innen oder Politiker:innen in der Öffentlichkeit stehen, beschweren sich (meist nicht-öffentlich, denn man will ja nicht weitere Aufmerksamkeit auf sich ziehen) darüber, dass ihre Anträge auf Meldesperren abgelehnt wurden. Auch eine kürzliche Änderung des Bundesmeldegesetzes, die Meldesperren erleichtern sollte, blieb zu vage und änderte daran nichts.

Die Hürden für eine Meldesperre sind hoch: Melderegister argumentieren gerne, dass es nicht ausreicht, wahrscheinlich bald bedroht zu werden. Wer will, dass das Register die eigene Privatadresse nicht mehr an Fremde weiterreicht, muss konkrete Bedrohungen nachweisen können. Das bedeutet also: Wenn es vielleicht schon zu spät ist, dann bekommt man eine Meldesperre. Prävention Fehlanzeige.

Dazu passt auch ein weiteres beliebtes Argument der Behörden: Man würde ja bereits längere Zeit am Wohnort gemeldet sein – wenn eine andere Person die Adresse hätte abrufen wollen, hätte sie das vermutlich schon getan.

Da hilft dann meist nur noch eine Anwält:in, um eine Meldesperre durchzusetzen – und eine Gesetzesänderung. Denn der Standard der Adressauskunft sollte abgeschafft werden. Privatanschriften sind Privatsache, es sei denn, es gibt ein berechtigtes Interesse, sie zu erfahren.

(bme)