Heizkosten: Auch ältere Zähler müssen ab 2027 fernablesbar sein

Die Bundesregierung hat eine Reform der Verordnung zur Heizkostenabrechnung befürwortet. Sie will damit auch Smart Meter voranbringen.

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Ein Smart Meter Gateway von PPC.

(Bild: PPC)

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Alle Zähler für die verbrauchsabhängige Messung der Heiz- und Warmwasserkosten sowie Erfassungsgeräte wie Heizkostenverteiler müssen bis Ende 2026 aus der Ferne per Funk ablesbar sein. Eine entsprechende Novelle der Verordnung zur Heizkostenabrechnung hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Für entsprechende Geräte, die seit dem 25. Oktober 2020 neu installiert werden, gilt diese Auflage bereits. Davor eingebaute Teile müssen nun bis zum Ablauf der neuen Frist nachgerüstet oder ersetzt werden.

Für fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte gelten besondere Anforderungen: Sie müssen den Datenschutz und die IT-Sicherheit nach dem "Stand der Technik" gewährleisten. Davon gehen die Behörden aus, wenn die Hersteller einschlägige Schutzprofile und technische Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einhalten.

Die gleiche Annahme besteht, wenn die Erfassungsvorkehrungen mit einem Smart-Meter-Gateway verbunden sind. Diese Kommunikationseinheit empfängt die Messdaten von Zählern etwa für Strom und Warmwasser, speichert sie und bereitet sie für Marktakteure auf. Sie enthält ein entsprechendes Sicherheitsmodul. Die Schnittstelle muss zudem vom BSI zertifiziert werden. Das entsprechende Prüfsiegel haben bisher nur einige wenige entsprechende Produkte erhalten.

Vorgeschrieben ist der Einsatz eines Smart-Meter-Gateways derzeit etwa für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6000 kWh, was durchschnittlich mit fünf oder mehr Personen erreicht sein dürfte. Gerichtlich waren entsprechende Pflichten zunächst gestoppt worden, doch der Bundestag bemühte sich jüngst mit einem Zusatz zum verschärften Klimaschutzgesetz, hier mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Bundesregierung will nun mit der überarbeiteten Verordnung über die Heizkostenabrechnung, die noch den Bundesrat passieren muss, die Nachfrage nach intelligenten Zählern ankurbeln. Neu installierte Verbrauchserfassungsgeräte müssen daher auch interoperabel mit entsprechenden Apparaten oder Systemen anderer Anbieter sowie an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein. Bis dahin bereits installierte fernablesbare Ausstattungen sollen bis Ende 2031 mit dieser Vernetzungsfunktion nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, müssen Gebäudeeigentümer Endnutzern wie Mietern künftig auch Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zukommen lassen. Dies soll nach dem Inkrafttreten der Novelle mindestens zweimal im Jahr und von 2022 an mindestens monatlich gelten.

Mit den Abrechnungen müssen Eigentümer laut der Initiative zudem weitere Informationen etwa über den Brennstoffmix sowie die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle bereitstellen. Sie sollen ferner einen Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums sowie Vergleiche mit dem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie vorlegen. Endnutzer will die Regierung so "zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie" anregen.

Mit der Reform plant die Exekutive zudem, Vorgaben der novellierten EU-Richtlinie zur Energieeffizienz in nationales Recht umzusetzen. Mit den Interoperabilitätsvorschriften folgt sie nach eigenen Angaben einer Empfehlung des Bundeskartellamts. Mehr Wettbewerb unter System- und Geräteherstellern soll demnach letztlich den Verbrauchern zugutekommen.

(olb)