Berliner Handybesitzer erhalten Informationen zu Funkzellenabfrage

Das Berliner Funkzellenabfragen-Transparenz-System soll Handybesitzer künftig informieren, wenn die eigene Mobilfunknummer in einer Abfrage erfasst wurde.

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(Bild: KPhrom/Shutterstock.com)

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  • dpa

Mehrere Jahre nach der Ankündigung durch den Senat können sich Berliner ab diesem Mittwoch informieren lassen, ob ihre Handynummer bei einer Funkzellenabfrage der Polizei erfasst wurde. Berlin startet dann als erstes Bundesland ein sogenanntes Transparenzsystem für die Funkzellenabfrage.

Nötig dafür ist eine freiwillige und kostenlose Anmeldung, wie die Senatsjustizverwaltung mitteilte. Weitere Informationen will Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Mittwoch bekannt geben. Bei der Funkzellenabfrage fordert die Polizei von den Kommunikationsfirmen alle Telefonnummern an, die zu einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle registriert waren. So sollen Straftäter identifiziert werden.

So wurden im Jahr 2017 in Berlin mehr als 59 Millionen Datensätze erhoben, davon 15,2 Millionen Telefonate. Die Polizei fragte in 426 Ermittlungsverfahren 474 Funkzellen ab. Die Methode kam bei Ermittlungen zu Mord, Totschlag, Raubtaten oder schwerem Diebstahl zum Einsatz. In den Jahren danach stiegen die Zahlen weiter.

Über das neue Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS) erhalten die angemeldeten Handybesitzer künftig per SMS nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens Bescheid, wenn die eigene Mobilfunknummer in der Abfrage erfasst wurde. Danach sollen die Daten gelöscht werden.

Behrendt hatte das Vorhaben bereits 2018 vorgestellt und von "bürgerrechtlichem Neuland" gesprochen. Die Umsetzung verzögerte sich offenbar unter anderem aus technischen Gründen. Funkzellenabfragen sind in der Strafprozessordnung geregelt. Sie müssen demnach von der Staatsanwaltschaft beantragt und von einem Richter genehmigt werden. Laut Justiz gibt es in Berlin einige tausend Funkzellen, die für die Staatsanwaltschaft infrage kommen.

(axk)