EuGH-Gutachter im Prozess gegen VW: Diesel-Thermofenster kann rechtswidrig sein

Weil der Betrieb unter 15 Grad und in Höhen über 1000 Meter häufig sei, müsse man Thermofenster mit diesen Randbedingungen als Abschalteinrichtung einstufen.

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VW T5 Abgasmessung

RDE-Messung des ADAC mit PEMS-Rucksack an einem VW T5 im Landsberger Stadtverkehr.

(Bild: Uwe Rattay, ADAC)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Volkswagen droht im Rechtsstreit um mutmaßlich vertragswidrige Abschalteinrichtungen bei Diesel-Aggregaten eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). In einem Gutachten des obersten europäischen Gerichts vertritt Generalanwalt Athanasios Rantos die Ansicht, dass sogenannte Thermofenster eine rechts- und somit vertragswidrige Abschalteinrichtung darstellen können.

Konkret geht es um drei Fälle, die vor österreichischen Gerichten verhandelt wurden, in denen Autos mit einer Software ausgestattet waren, die bei bestimmten Außentemperaturen und einer bestimmten Höhe mehr Emissionen von Stickoxid (NOx) zulässt. Normalerweise dienen solche sogenannte Thermofenster dem Schutz des Motors und bestimmter Bauteile. Damit sollen sie schwere Fehlfunktionen verhindern.

Das Gutachten zieht nun enge Grenzen. Wenn nämlich nicht der Motor direkt, sondern nur das sogenannte Abgasrückführventil geschützt werden soll, müsse von nationalen Gerichten geklärt werden, ob das tatsächlich notwendig war. Ein Gericht hat bereits festgestellt, dass sich nicht feststellen lasse, ob die Abschalteinrichtung erforderlich gewesen sei. In diesem Fall besagt das EuGH-Gutachten, dass "eng" ausgelegt werden solle, ob die Einrichtung notwendig sei.

Nach Angaben des EuGH ließ die Software höhere Stickoxid-Emissionen zu, wenn es kälter als 15 beziehungsweise wärmer als 33 Grad Celsius war oder das Auto in mehr als 1000 Höhenmetern gefahren wurde.

Dass dieses Thermofenster für die tatsächlichen Fahrbedingungen nicht repräsentativ sei, da es in Österreich und Deutschland sowie anderen EU-Ländern in den vergangenen Jahren im Schnitt deutlich unter 15 Grad Celsius warm gewesen sei und Autos vielfach in Höhen von mehr als 1000 Metern unterwegs seien, stellte das Gutachten von Generalanwalt Rantos nun fest.

Nach dieser strengen Auslegung beurteilt könnte die Betriebsstrategien vieler anderer Hersteller ebenfalls gegen das Recht verstoßen. Ob sich die Richter am EuGH an das Gutachten halten ist nicht zwingend, doch folgen sie ihnen häufig. Mit einem Urteil ist in den kommenden Monaten zu rechnen.

(fpi)