DSGVO-konformes Datenlöschen: Löschkonzepte erstellen

Der DSGVO gerecht zu werden ist vor allem dann nicht einfach, wenn man es mit unstrukturierten Daten zu tun hat. Hier hilft das Erarbeiten von Löschkonzepten.

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Lesezeit: 11 Min.
Von
  • Jacqueline Striewe
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Satte 14,5 Millionen Euro Strafe für ein System, in dem keine personenbezogenen Daten gelöscht werden konnten – das ist das höchste Bußgeld, das bislang in Deutschland wegen eines Datenschutzverstoßes zum Thema Löschen verhängt wurde. Diese Strafe traf Ende 2019 die Deutsche Wohnen SE.

Die Datenschutzaufsichtsbehörde hatte bei einer Prüfung festgestellt, dass das Unternehmen personenbezogene Daten von Mietern in einem Archivsystem speicherte – ohne die Möglichkeit, die Daten wieder zu löschen. Zwar wurde das Bußgeld nach langen Verhandlungen vom Landgericht Berlin Mitte 2021 wieder aufgehoben, dennoch dürfte der Prozess nervenzehrend, imageschädigend und ziemlich teuer gewesen sein.

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Die Implementierung eines geeigneten Löschkonzepts ist eine Herausforderung, vor der nicht nur die Deutsche Wohnen SE stand. Dass sich Unternehmen überhaupt mit Löschkonzepten beschäftigen müssen, liegt an der EU-DSGVO, die seit 2018 in Europa gilt. In ihr fordert Artikel 17, dass personenbezogene Daten unter bestimmten Umständen zu löschen sind. Diese Umstände können darin bestehen, dass

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