Plattform-Regulierung: EU-Kommission will Werbetargeting nicht per se verbieten​

EU-Kommissarin Margrethe Vestager sieht die Gesetzentwürfe für digitale Dienste und Märkte auf gutem Weg. Die Flut an Cookie-Bannern enttäuscht sie.​

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 23 Kommentare lesen

Margrethe Vestager auf dem Web Summit 2018.

(Bild: heise online)

Lesezeit: 5 Min.
Inhaltsverzeichnis

Werbung mit Profiling und Microtargeting ist eines der heißesten Eisen in der Debatte über den Digital Services Act (DSA), mit dem die EU die Macht der Online-Giganten einschränken will. Im EU-Parlament fordert eine fraktionsübergreifende Koalition, personalisierte Onlinewerbung zu untersagen. Die für Digitales zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, ist von einem solchen Verbot aber noch nicht überzeugt.

Kleinere Unternehmen mit geringen Budgets sollten die Möglichkeit behalten, ihre Kunden gezielt anzusprechen, erklärte Vestager am Dienstag bei einem Pressegespräch in Berlin. Es gelte aber sicherzustellen, dass eine Einwilligung in personalisierte Reklame erforderlich und "echt" sei. Nötig sei eine richtige Opt-out-Möglichkeit. So dürfe Nutzern der Zugang zu einem Dienst nicht nur deshalb verwehrt werden, weil sie Tracking ablehnen.

Für die umstrittene Werbemethode müssen viele personenbezogene Informationen kombiniert werden, weiß Vestager. Es sei daher fraglich, ob dieses Modell überhaupt noch attraktiv wäre, wenn die verfügbare Datenbasis kleiner würde. Im Hinblick auf ein mögliches Verbot wolle die Kommission aber zunächst die Folgen der Maßnahmen gegen Microtargeting bei politischer Werbung ausloten. Es sei wichtig, in diesem Bereich anzufangen, weil es ein Problem für demokratische Wahlen darstelle und das Risiko der Polarisierung berge.

Von der Flut an Cookie-Bannern, die im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) derzeit auf jeder Webseite das Einverständnis einfordern, ist die EU-Kommissarin genauso genervt wie die meisten Nutzer. Sie verspürt aber wenig Drang bei den EU-Gremien, das Gesetz zu ändern. Enttäuscht sei sie darüber, dass der Markt noch keine brauchbaren Lösungen wie digitale Assistenten hervorgebracht habe, die persönliche Cookie-Präferenzen plattformübergreifend vorhielten.

Bei der DSGVO gilt die Durchsetzung als Herausforderung mit der irischen Datenschutzbehörde als Flaschenhals. Das Herkunftslandprinzip soll Vestager zufolge aber auch im DSA verankert bleiben, da es das Geschäftemachen in Europa vereinfache. Neu hinzu komme nun der Ansatz, dass die Kommission als Vermittler angerufen werden könne, wenn eine Übereinkunft zwischen Herkunfts- und Zielland nicht leicht zu finden sei.

Einen großen Schritt erhofft sich Vestager von der vorgesehenen Pflicht für große Plattformen wie Facebook, eine Risikoabschätzung und Audits durchzuführen. "Brutale Geschäftsmethoden" hätten damit keinen Platz mehr in Europa. Eine Auflage, Algorithmen herauszugeben, sei zwar nicht enthalten. Die Transparenzauflagen und die Zugangsmöglichkeiten zu Datensets für Forscher und Journalisten würden aber erhöht. Letztlich würden die Firmen ihre Algorithmen am besten kennen und sollten selbst die Chance haben, sie zu korrigieren.

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments fordert, dass Provider illegale Streams von Sport- und Unterhaltungsereignissen binnen 30 Minuten sperren sollen. So klare Löschfristen für rechtswidrige Inhalte hält Vestager aber nicht für sinnvoll. Sie plädiert dafür, weiter allgemein ein "unverzügliches" Handeln zu fordern, um besser differenzieren zu können. Plattformbetreiber sollten nicht generell dazu getrieben werden, ein strenges Upload-Filterregime zu installieren. Für Terrorpropaganda gebe es bereits striktere Vorgaben, zudem einen Verhaltenskodex etwa für den Umgang mit Fehlinformationen.

Verbraucherschützer kritisieren, dass die Kommission Plattformen wie Amazon weiterhin nicht in die Haftung nehmen will, wenn sie gefährliche Produkte von Dritthändlern verschicken und die Transaktion abwickeln. Vestager hält das prinzipiell für einen berechtigten Punkt. Es gelte aber, die Haftung auszubalancieren: Wenn Amazon für alles verantwortlich gemacht würde, was auf dem Mega-Marktplatz gehandelt werde, wären einzelne Anbieter fein raus und Kunden könnten kaum mehr gegen diese vorgehen.

Im Schatten des DSA steht der damit eng verknüpfte Digital Markets Act (DMA). Damit könnte Amazon etwa nicht mehr alle Kunden- und Geschäftsdaten einzelner Händler auf dem Marktplatz einfach abrufen und auswerten, verdeutlichte die Kommissarin dessen Bedeutung. Es gehe hier um sehr detailreiche Informationen auch über Wettbewerber etwa zu Vorlieben von Kunden, Zustellarten und in Anspruch genommenen Garantieleistungen.

Forderungen nach der Ausweitung von Interoperabilitätsbestimmungen sowie ein Verbot vorinstallierter Apps hält Vestager für zu weitgehend. Das "Plug & Play"-Erlebnis würde unter solchen Vorschriften leiden, hält die Politikerin dagegen: "Wenn man sein Smartphone aufmacht und es befindet sich gar nichts darauf, wäre das schon etwas ärgerlich." Prinzipiell werde der DMA bewusst offen gehalten für Erweiterungen. So ließen sich etwa Lehren aus aktuellen Kartellrechtsfällen auch später noch direkt in das Gesetz einbinden. Schon jetzt überlege die Kommission, etwa Sprachassistenten wie Alexa zusätzlich als besonders streng regulierten Plattformdienst einzustufen.

(vbr)