Gorillas: Auch Landesarbeitsgericht will Betriebsratswahl nicht abbrechen

Das Management des Lieferdienstes scheitert auch beim zweiten Versuch, die laufende Betriebsratswahl noch zu verhindern. Die kann jetzt wie geplant weitergehen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 120 Kommentare lesen
Ein Fahrradkurier liefert in Berlin Lebensmittel für den Lieferdienst Gorillas aus.

Ein "Rider" liefert Lebensmittel in Berlin aus. Im Winter macht das weniger Spaß.

(Bild: Timeckert/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Die Betriebsratswahl beim Lieferdienst Gorillas kann weitergehen. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Beschwerde des Unternehmens gegen eine Entscheidung der Vorinstanz am Dienstagvormittag zurückgewiesen, bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber heise online. Die Betriebsratswahl, die am Montag begonnen hat und noch bis Freitag läuft, kann damit weitergehen (Az. 13 TaBVGa 1534/21).

Gorillas hatte versucht, die Betriebsratswahl und deren Vorbereitungen mit einer Einstweiligen Verfügung zu verhindern. Das Unternehmen erklärt, nichts gegen einen Betriebsrat an sich zu haben, will aber in der Vorbereitung "diverse schwerwiegende Fehler" erkannt haben. Darüber hinaus zieht das Management angesichts einer angekündigten Umstrukturierung die Zuständigkeit des Betriebsrats für die Auslieferungslager in Zweifel. Das Unternehmen stellt deshalb "die Gültigkeit der anstehenden Wahl infrage".

Das Arbeitsgericht Berlin wollte dieser Argumentation nicht folgen und wies den Antrag des Unternehmens auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zum Abbruch der Betriebsratswahl am vergangenen Mittwoch zurück. Der Abbruch einer laufenden Betriebswahl erfordere "ganz erhebliche Gründe", die Gorillas nicht vorgetragen habe, hieß es zur Begründung. Auch die hinsichtlich der Betriebsstruktur vorgetragenen Argumente seien dafür nicht hinreichend gewesen.

Gorillas hatte gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Landesarbeitsgericht eingelegt. Im Eilverfahren hat das Landesarbeitsgericht am Dienstag nun entschieden, dass die Wahl weitergehen kann. Eine Betriebsratswahl könne gerichtlich nur abgebrochen werden, wenn der Wahlvorstand bei Einleitung der Wahl offensichtlich nicht im Amt war oder die festzustellenden Mängel im Wahlverfahren zu einer nichtigen Wahl führen würden, teilte das Gericht mit. Diese Voraussetzungen lägen nicht vor.

Gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts hat das Unternehmen nun keine Rechtsmittel mehr, teilte das Landesarbeitsgericht weiter mit. Die Betriebsratswahl kann wie geplant bis 26. November stattfinden. Das Unternehmen hat dann noch die Möglichkeit, die Wahl in einem regulären Verfahren anzufechten.

Das Geschäftsmodell von Gorillas ist die hyperlokale Lebensmittellieferung. In nur zehn Minuten liefert das Startup die Dinge des täglichen Bedarfs, die man in einer App bestellen kann. Dafür betreibt das Unternehmen zahlreiche kleine Lager im Stadtgebiet, von denen aus die Fahrradkuriere die Bestellungen ausliefern. Die meisten Rider sind Migranten und auf die prekären Jobs angewiesen. Bei den Gorillas wird Englisch gesprochen.

Bei dem mit über einer Milliarde Euro bewerteten Startup hängt seit Monaten der Haussegen schief. Mitarbeiter protestieren mit wilden Streiks gegen Arbeitsbedingungen und fordern bessere und pünktliche Entlohnung. Darüber hinaus sollen Arbeitsverträge entfristet und entlassene "Rider" wieder eingestellt werden. Gorillas hat streikende Mitarbeiter gefeuert, wogegen diese geklagt haben. Am Arbeitsgericht Berlin sind nach Angaben einer Sprecherin Dutzende Verfahren anhängig.

Unterdessen kündigt das Unternehmen an, die Fahrradflotte für die Rider in Berlin mit 1200 E-Bikes aufzustocken, die robuster und komfortabler sein sollen. Zudem will Gorillas in 15 deutschen Städten auch elektrische Lastenräder einsetzen. "In naher Zukunft" will das Startip "mehrere Tausend" Jobs schaffen. Alle Rider erhalten überdies ein "vollständiges Ausrüstungs-Kit" mit "Winterjacken, Handschuhen, Powerbanks, Telefonhalterungen, Sicherheitsbrillen und Nackenwärmern". Damit geht das Management auf einige Forderungen der Rider ein.

(vbr)