Embryonen-Forschung für und gegen Kinder

Was mit überzähligen Embryonen passieren soll, ist in Deutschland noch ungeklärt. Ärzte und Forscher plädieren für eine Anpassung des Embryonenschutzgesetzes.

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Nicht immer führen Fruchtbarkeitsbehandlungen zu Schwangerschaften.

(Bild: Photo by Jan Canty on Unsplash)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Rainer Kurlemann
Inhaltsverzeichnis

Deutschland muss sich mit einem ungelösten Problem auseinandersetzen, das seit Jahrzehnten kaum beachtet wird. Es geht um das sensible Thema befruchteter Eizellen, die nach einer künstlichen Befruchtung übriggeblieben sind. Was geschieht mit ihnen, wenn die Familienplanung eines ungewollt kinderlosen Paares abgeschlossen ist?

Die Eizellen lagern tiefgekühlt in den Zentren für Reproduktionsmedizin und warten auf eine weitere Verwendung. Regelmäßig entstehen in Deutschland im Laufe einer Behandlung der künstlichen Befruchtung solche unplanmäßig erzeugten, überzähligen Embryonen, die dann auf Wunsch des Kinderwunschpaares eingefroren werden können. Wie viele es genau sind, weiß niemand, weil sie nicht offiziell gezählt werden. Horst Dreier, Jurist und Rechtsphilosoph an der Universität Würzburg, schätzt ihre Zahl auf "wahrscheinlich 50.000, vielleicht auch das Doppelte oder Dreifache".

In vielen anderen Ländern erlauben die Gesetze, dass überzählige Embryonen mit Zustimmung der Eltern für hochrangige Forschungsziele eingesetzt werden. Zuvor muss eine unabhängige Ethikkommission im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die wissenschaftliche Fragestellung als wichtig genug bewerten.

In Deutschland ist das anders. Das Embryonenschutzgesetz verbietet die Forschung an Embryonen. Diese Regelung ist mehr als 30 Jahre alt und steht deshalb in der Kritik. Wissenschaft und Reproduktionsmedizin haben neue Erkenntnisse, sowohl Ärzte als auch Forscher fordern eine zeitgemäße Anpassung des Gesetzes. Die Forschung an Embryonen ist nur ein Aspekt der Debatte um das Embryonenschutzgesetz. Andere Themen sind das Verbot der Leihmutterschaft oder die Spende von Eizellen an unfruchtbare Frauen, die anders als die Samenspende in Deutschland verboten ist.

Jürgen Knoblich, Molekularbiologe an der österreichischen Akademie der Wissenschaften, ist überzeugt, dass die Forschung an Embryonen gerechtfertigt ist. "Wir verstehen die menschliche Entwicklung in ihrem Frühstadium so gut wie überhaupt nicht, weil wir die Forschung nicht betreiben können", sagte Knoblich bei einer Veranstaltung der Leopoldina zum Embryonenschutzgesetz. Der deutsche Wissenschaftler nannte neben der Grundlagenforschung auch zwei praxisnahe Beispiele für hochrangige Forschungsziele.

Man könne einen Nachfolger der Pille als Schwangerschaftsverhütung entwickeln, wenn man mehr darüber wüsste, wie die Einnistung der befruchteten Eizelle in den Uterus funktioniert. "Diesen Vorgang zu verhindern, das wäre ein wissenschaftlich vielversprechender Ansatz zur Empfängnisverhütung", erklärte er. Die derzeit zur Verhütung verwendeten Hormone mit teils starken Nebenwirkungen seien alles andere als optimal. Von besserem Wissen über die Einnistung der Eizelle könnten auch ungewollt kinderlose Paare profitieren und die Erfolgsraten einer künstlichen Befruchtung ließen sich verbessern. "Deren Effizienz ist so niedrig, weil wir nicht daran forschen können. Wir verstehen diese Prozesse zu wenig", sagte Knoblich. Zudem könne die Forschung den vermuteten Zusammenhang zwischen der Ernährung in den allerersten Schwangerschaftswochen und dem späteren Risiko des Kindes für kardiovaskuläre Erkrankungen aufklären.

Doch diese Idee stößt auf Widerspruch. "Embryonenforschung ist eine verbrauchende Forschung", stellt die Moraltheologin Kerstin Schlögl-Flierl klar, "die Tatsache, dass überzählige Embryonen existieren, bedeutet nicht, dass sie verwendet werden dürfen." Bereits die geplante oder planerisch in Kauf genommene Überzähligkeit von Embryonen, indem bei einer künstlichen Befruchtung mehr Embryonen erzeugt als transferiert werden, lasse sich moralisch nur schwer rechtfertigen. Die Professorin der Universität Augsburg fordert zudem, dass die Adoption dieser Embryonen durch andere ungewollt kinderlose Paare erleichtert wird.

Eine Adoption von Embryonen aus dem Labor kommt in Deutschland bisher noch selten vor und ist im Embryonenschutzgesetz nicht klar geregelt. Die Embryonenspende wird auch im Koalitionsvertrag als Ziel genannt, doch selbst wenn das Gesetz angepasst wird: Im Jahr 2020 wurden hierzulande 3.774 Kinder und Jugendliche adoptiert, viel zu wenig als Lösung für die Zukunft von mehr als 50.000 überzähligen Embryonen. "Dass die Adoption noch nicht in dem Maße gelungen ist, wie wir uns das wünschen, spricht nicht gegen diese Praxis", sagte der ehemalige Bischof der evangelischen Kirche, Martin Hein. Trotzdem werden wohl Embryonen übrig bleiben. Anders als früher lehnt Hein eine durch klare Vorgaben eingeschränkte Forschung an Embryonen nicht mehr grundsätzlich ab. "Kryokonservieren ist ein seltsamer Umgang mit potenziellem Leben", erläuterte er.

Nicht nur die Diskussion bei der Leopoldina zeigt, dass für die überzähligen Embryonen eine für alle zufriedenstellende Lösung fehlt. Manchmal werden sie einfach verworfen, das heißt, sie werden nicht weiter gekühlt und dadurch vernichtet. Zudem muss dringend geklärt werden, ab wann denn der Schutz beginnen soll. Der Rechtsphilosoph Horst Dreier unterscheidet dabei zwischen "human life und human being". Die Blastozyste in den ersten Tagen der Entwicklung sieht er als artspezifisches Leben, aber noch nicht als Individuum, denn danach könnte der Embryo noch eineiige Zwillinge bilden.

Die Frage nach dem Beginn des Schutzes wird in den verschiedenen Kulturen der Welt ohnehin anders beantwortet. Ein internationaler Vorschlag von hochrangigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Forschung an Embryonen sieht deshalb keinen Stichtag vor, bis zum wievielten Tag die Forscher das werdende Leben nutzen können. Einige Gruppen schlagen 14, andere 28 Tage vor. Immerhin verbietet die Richtlinie eindeutig die Erzeugung eines Designer-Babys durch Veränderung des Erbguts.

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Die Debatte zu den überzähligen Embryonen ist nach Knoblichs Ansicht dringend nötig. Dort, wo sie erlaubt sei, befinde sich die Forschung an Embryonen im Augenblick in einem Stadium, "wo in Kürze revolutionäre Ergebnisse kommen werden". Allerdings kann Deutschland auch abwarten – und die Ergebnisse der Forschung an Embryonen aus anderen Ländern trotzdem nutzen, obwohl die zugrundeliegende Forschung in Deutschland nicht erlaubt wäre. "Wir profitieren dann als Trittbrettfahrer von Entwicklungen im Ausland", sagte Horst Dreier. (jle)