Meta: US-Handelsbehörde untersucht Oculus auf mögliche Wettbewerbsverstöße

Die zu Meta gehörende VR-Sparte Oculus wird von der FTC auf mögliche Wettbewerbsverstöße untersucht. Das könnte Auswirkungen auf die Metaversum-Pläne haben.

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(Bild: PopTika/Shutterstock.com)

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Die zum Meta-Konzern (Facebook) gehörende VR-Sparte Oculus wird von der US-Handelsbehörde (FTC) wegen möglicher Wettbewerbsverstöße untersucht. Im Rahmen der Untersuchungen wurden Dritt-Anbieter befragt, die für die virtuelle Plattform des Unternehmens Apps entwickeln. Die Behörden interessieren sich laut Bloomberg für Programme, die in direkter Konkurrenz zu Meta-eigenen Angeboten stehen, und damit verbundene kartellrechtliche Probleme.

Daneben interessierte sich die FTC auch für die Preisgestaltungen des von Meta vertriebenen VR-Headsets. Das Oculus Quest 2-VR-Headset bietet das Unternehmen für 299 US-Dollar an – und ist damit deutlich günstiger als etwa das HTC Vice Flow, das in Deutschland für 549 Euro vom Hersteller angeboten wird. In Deutschland ist das Oculus Quest 2 aktuell nicht verfügbar. Das Bundeskartellamt hat entschieden, die Zusammenführung der Nutzerdaten – das Quest 2 muss mit einem Facebook-Account verbunden werden – zu verbieten.

Die Untersuchung der FTC und mehrerer Bundesstaaten – darunter New York, Tennessee und North Carolina – wendeten sich bereits im vergangenen Jahr an Betroffene, um Metas mögliche Marktmacht zu prüfen. Entwickler beschwerten sich im Vorfeld über Meta, das dem Bericht zufolge seine Marktmacht ausnutze und konkurrierende Dienste und Spiele ausbremse.

Der Anbieter einer Oculus-Fitness-Tracking-App beschwerte sich etwa, dass ein Software-Update wichtige Funktionen für sein Programm blockierte – später veröffentlichte Meta selbst Oculus Move mit ähnlichen Funktionen. Ein anderer Entwickler ermöglichte mit seiner App das Streamen von PC-Spielen auf das VR-Headset – Meta hätte mit der Entfernung der App gedroht, sollte die Funktion nicht entfernt werden. Oculus Link startete demnach kurze Zeit später mit ähnlichen Funktionen.

Die vielversprechendsten Ideen kopiere das Unternehmen von Mark Zuckerberg einfach und erschwere die ordnungsgemäße Funktion einiger Apps auf der Plattform, so die Vorwürfe in Bloombergs Bericht. Die Untersuchungen könnten demnach auch zu einem Problem für Zuckerbergs Metaversum-Pläne werden.

Für das Metaversum investiert das Unternehmen 50 Millionen US-Dollar in Forschungs- und Programmpartner und in den Bereichen VR und AR (Augmented Reality). Der Facebook-Konzern sieht das Metaversum als Plattform der Zukunft und will in der europäischen Union in den kommenden fünf Jahren 10.000 neue hochqualifizierte Arbeitsplätze schaffen.

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Neben den Plänen für das Metaversum muss sich Mark Zuckerberg mit einer Kartellklage auseinandersetzen. Nach einer zuvor abgelehnten Wettbewerbsklage ließ ein US-Richter die nachgebesserte Klage im zweiten Anlauf vor drei Tagen zu. Kurz darauf gingen 48 Staatsanwälte aus unterschiedlichen US-Bundesstaaten ebenfalls in Berufung – auch ihre Klage mit identischem Anliegen wurde im vergangenen Jahr abgewiesen. Die FTC verklagt Meta wegen des Kaufs der Foto- und Video-Sharing-Plattform Instagram und des Messengers WhatsApp.

All das wird von den kürzlich getroffenen Vorwürfen von Frances Haugen überschattet. Die ehemalige Produktmanagerin von Facebook enthüllte beispielsweise, dass intern bekannt und sogar mit Untersuchungen belegt worden war, dass Instagram Kindern und Jugendlichen schade. Facebook stritt das öffentlich ab. Bei einer Anhörung vor dem US-Parlament erklärte sie, dass Facebook nicht kompatibel mit der Demokratie sei.

(bme)