Aufbau des EU-Patentgerichts beginnt

Das Einheitliche Patentgericht der EU ist umstritten. Es könnte Softwarepatenten Tür und Tor öffnen und selbst rechtswidrig sein.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 11 Kommentare lesen
Eine Hand hält ein Tablet waagrecht. Darüber schwebt das Wort "Patente" umgeben von künstlerischen Symbolen

(Bild: TierneyMJ/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Inhaltsverzeichnis

Es geht los mit den Vorbereitungen für das Einheitliche Patentgericht der EU. In den nächsten acht Monaten wird die Infrastruktur in Luxemburg geschaffen, es werden die ersten Richter ernannt und sekundäre Rechtsvorschriften wie die Verfahrensordnung beschlossen.

Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) bildet den Schlussstein der Reform des europäischen Patentsystems, mit dem das seit Jahren geplante neue EU-Einheitspatent eingeführt werden soll. Das EGPÜ wird seit Mittwoch vorläufig angewandt, nachdem Österreich am Dienstag seine Ratifikationsurkunde für das Protokoll über die vorläufige Anwendung beim Europäischen Rat hinterlegt hat.

Das Europäische Patentamt (EPA) wird die neuen gewerblichen Schutzrechte vergeben. Damit wird es möglich, mit einem einzigen dort gestellten Antrag einheitlichen Patentschutz in bis zu 25 EU-Mitgliedstaaten zu erhalten – Kroatien und Spanien machen nicht mit.

Das Einheitliche Patentgericht wird ein internationaler Gerichtshof mit Hauptsitz in Luxemburg, der für Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen in Bezug auf vom EPA erteilte Patente zuständig ist. Er soll die europaweite Durchsetzung von Patenten erleichtern. Das EPA geht davon aus, dass das neue System mit den nun eingeleiteten Schritten "vor Ende des Jahres in Kraft treten kann". Gegner warnen seit Langem, dass dadurch auch mehr Softwarepatente in den beteiligten Ländern schlagartig bestätigt werden könnten, obwohl deren Vergabe heftig umstritten ist.

Das Protokoll sollte eigentlich erst in Kraft treten, nachdem "Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Großbritannien" ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben. Deutschland hat sein Protokoll über das EU-Patentgericht im Herbst ratifiziert, das Vereinigte Königreich beteiligt sich an dem Patentsystem aber nicht.

"Sie legen die Regeln neu aus und ignorieren die erforderliche Unterschrift Großbritanniens", kritisiert Benjamin Henrion, Präsident des Fördervereins für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII). Zudem bleibe der Europäische Gerichtshof (EuGH) außen vor, was rechtswidrig sei. Die beteiligten Staaten gehen davon aus, dass der Beitritt des einstigen EU-Mitglieds nach dem Brexit nicht mehr nötig ist.

"Mit Beginn der vorläufigen Anwendung wird das Einheitspatent endlich Realität", freut sich EPA-Präsident António Campinos. Schon in wenigen Monaten werde ein "kostengünstiges Patent" für alle beteiligten Länder verfügbar sein.

Die EU-Kommission hat in einem Arbeitsdokument 2015 allerdings eingeräumt, dass das Kostenrisiko für Immaterialgüterrechte, insbesondere Patentstreitigkeiten, mit dem Vorhaben beträchtlich sei. Das treffe kleine und mittlere Unternehmen "unverhältnismäßig hart".

(ds)