Patentgerangel im W3C

Das World Wide Web Committee (W3C) ringt seit Monaten um eine Position im Umgang mit Patentansprüchen.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Das World Wide Web Committee (W3C) ringt seit Monaten um eine Position im Umgang mit Patentansprüchen. Im August vorigen Jahres tauchten Vorschläge auf, in Empfehlungen des W3C nicht nur ausdrücklich tantiemenfreie Patentinhalte zu berücksichtigen, sondern "wo das nicht möglich ist" auch Lizenzansprüche nach dem Strickmuster RAND ("Reasonable and Non-Discriminatory", auf Deutsch etwa: vernünftig und unterscheidungslos gegenüber Lizenznehmern) zu sanktionieren.

Nach massiver öffentlicher Kritik rief das Gremium einen Ausschuss für die Weichenstellung ins Leben, der im Februar einen ersten Meilenstein setzte. Demnach sollten nach einer zweimonatigen Übergangszeit Experten nur noch dann an Standard-Empfehlungen mitarbeiten dürfen, wenn sie dort einfließende Patentinhalte -- auch im Namen ihrer Brötchengeber -- ausdrücklich frei von Lizenzforderungen zugänglich machen. Allerdings brachte es die vorgeschlagene Policy zu diesem Zeitpunkt nur bis zum Entwurfsstatus. Jetzt endlich haben 29 Ausschussmitglieder eine Abstimmung zu Wege gebracht, die den Modus Vivendi festschreiben soll. Die resultierenden Forderungen, zu denen das W3C nun öffentliche Kommentare ermutigt und anschließend bindend entscheiden will, umfassen folgende Einzelheiten:

Die Patent Policy soll kein eigenes Standard-Lizenzmodell enthalten. Sie soll nicht die Anregungen der RAND-Befürworter mit einer Differenzierung von Kern- und Ergänzungsinhalten enthalten, diese sollen aber als Minderheitenvotum mitsamt Abstimmungsergebnis im Anhang der Beschlussvorlage auftauchen.

Im Übrigen ist der Ausschuss übereingekommen, dass jede Arbeitsgruppe ihre Mitglieder nach etwaigen Lizenzansprüchen befragen muss. Für eine weitere Mitarbeit müssen diese Rede und Antwort stehen, sollen aber auch dann nicht ausgeschlossen werden, wenn sie nicht erklären, dass ihre Beiträge lizenzfrei verfügbar sind. Die Auswirkung dieser Befragung beschränkt sich demnach offenbar darauf, dass die Experten bei der Standarderarbeitung unterscheiden können, welche Alternativen später zu Patentquerelen führen könnten oder nicht. (hps)