Behördenchefin kritisiert Staatsanwalt im Fall Tauss

Der Anwalt des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Politikers habe noch keine Akteneinsicht, die Immunität sei noch nicht aufgehoben, sagte die Karlsruher Generalstaatsanwältin auf die Ankündigung der Staatsanwaltschaft, Anklage gegen Tauss zu erheben.

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  • dpa

Die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel hat die Staatsanwaltschaft wegen ihres Hinweises auf die bevorstehende Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss kritisiert. Der Verteidiger des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Politikers habe noch keine Akteneinsicht, außerdem sei die Immunität noch nicht aufgehoben. "Von daher war das ein bisschen voreilig und nicht sehr geschickt", sagte die Behördenchefin am Dienstag in Karlsruhe in einem Gespräch mit der dpa.

Laut dem Boulevardblatt "Bild" hat Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring zum Fall Tauss gesagt: "Wir beabsichtigen, eine Anklage zu erheben." Hügel, die die Aufsicht über die Karlsruher Staatsanwaltschaft führt, hat nun einen Bericht von Rehring angefordert, um zu klären, ob die Äußerung so gefallen ist.

Die scheidende Generalstaatsanwältin, die am Mittwoch ihr neues Amt als Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe antritt, nannte Rehrings Vorgehen in einer ersten Einschätzung einen "Kunstfehler". Solange der Verteidiger seine Akteneinsicht noch nicht abgeschlossen habe, müsse die Anklagebehörde mit dessen Stellungnahme rechnen. "Da wissen sie ja nicht, was kommt." Grundsätzlich achte die Staatsanwaltschaft peinlichst darauf, dass Betroffene von der Anklage nicht aus der Presse erführen. Tauss hat das Vorgehen des Staatsanwalts auf "Bild.de" kritisiert: "Das ist miserabler Stil und hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun."

Grundsätzlich jedoch nahm Hügel die Behörde gegen Kritik an ihrer Informationspolitik im Fall Tauss in Schutz. Nachdem die Vorwürfe Anfang März bekanntgeworden seien, sei der Behörde nichts anderes als eine Bestätigung übrig geblieben. "Sie dürfen ja nicht lügen."

Als Tauss sich mit der Behauptung zur Wehr gesetzt habe, er sei wegen seiner Recherchen als Abgeordneter in der Kinderporno-Szene zum Besitz des strafbaren Materials befugt gewesen, habe die Behörde dies richtigstellen müssen. "Wenn eine falsche Information in die Presse kommt, dann müssen wir schon reagieren." Denn aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe ein Abgeordneter kein Recht zu derart eigenmächtigen Ermittlungen. Das sei aber eine "Rechtsfrage", die vor Gericht geklärt werden müsse.

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(dpa) / (anw)