Internet-Café oder Spielhalle: Der nächste Level

Die juristische Auseinandersetzung um die Einstufung von Internet-Cafés als Spielhallen dauert an.

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Von
  • Dr. Andreas Lober

Die juristische Auseinandersetzung um die Einstufung von Internet-Cafés als Spielhallen dauert an: In Berlin werden derzeit Internet-Cafés daraufhin kontrolliert, ob in ihnen ein Spielbetrieb stattfindet. In diesem Zusammenhang wurden bereits mehrere Internet-Cafés geschlossen, weil die nach Meinung der Behörden notwendige Genehmigung als "Spielhalle" fehlte. Ein Café in der Bundesallee ist mittlerweile wieder geöffnet. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über den Widerspruch der Betreiber sollen keine Zwangsgelder zur Durchsetzung der Schließungsanordnung verhängt werden, hat das Bezirksamt gegenüber dem Verwaltungsgericht erklärt.

Die Frage, ob das Betreiben eines Internet-Cafés, in dem über ein lokales Netzwerk Spiele stattfinden, bei Fehlen einer Spielhallengenehmigung verboten werden kann, wird aber wohl erst in geraumer Zeit gerichtlich entschieden werden. Im genannten Fall brauchte das Gericht allein drei Wochen, um über die Zusammenlegung zweier Verfahren zu entscheiden. Als nächster Schritt folgt eine Entscheidung über die von den Betreibern beantragte Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Schließung. Auch mit dieser Entscheidung ist noch nichts über die Rechtmäßigkeit der Schließungsanordnung selbst gesagt. Wenn die Widerspruchsbehörde gegen die Betreiber entscheidet, können diese Klage erheben. Ein Gericht wird dann darüber zu befinden haben, ob Computer tatsächlich als Unterhaltungsspielgeräte zu qualifizieren sind.

heise online liegen Dokumente vor, die belegen, dass es sich tatsächlich um eine konzertierte Aktion handelt, obwohl sich die Behörden durchaus im Klaren sind, dass sie sich auf juristisch ungeklärtem Terrain bewegen. In so genannten "Bearbeitungshinweisen Internet-Café" wird ausdrücklich festgestellt, dass bisher keine richterliche Entscheidung vorliegt, ob und in welchen Fällen Internet-Cafés Spielhallen oder vorwiegend dem Spielbetrieb dienende Räume sind. In dem genannten Papier werden die Berliner Bezirksämter aber dazu angehalten, in Internet-Cafés zu kontrollieren, ob die Geräte wirklich an das Internet angeschlossen oder lediglich untereinander vernetzt sind. In letzteren Fall sei davon auszugehen, dass es sich in Wahrheit um eine Spielhalle handele.

Wie ernst es den Ordnungsbehörden ist, dem vermeintlichen Unwesen Einhalt zu gebieten, zeigt sich auch daran, dass in dem Bearbeitungshinweis die Behörden ausdrücklich angehalten werden, Internet-Cafés auch daraufhin zu kontrollieren, ob es sich vielleicht um Gaststätten handele -- denn in Gaststätten sei der Aufenthalt von Personen unter 16 Jahren nur zur Einnahme eines Getränks oder einer Mahlzeit beziehungsweise in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Bei einigen Bezirksämtern fiel der Bearbeitungshinweis offensichtlich auf sehr fruchtbaren Boden: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat nicht nur trotz unklarer Rechtslage sogar den Sofortvollzug der Schließung angeordnet -- das bedeutet, dass das Café auch während des laufenden Widerspruchsverfahrens geschlossen bleiben muss. Darüber hinaus begründet die Behörde das öffentliche Interesse an einem Sofortvollzug der Schließung des Internet-Cafés in der Bundesallee unter anderem mit der vermeintlichen Uneinsichtigkeit des Betreibers.

Der hatte sich nämlich -- in vollkommener Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage -- auf den Standpunkt gestellt, dass es von Gesetzes wegen nicht zu beanstanden sei, wenn Jugendliche Spiele wie Counter-Strike spielten, solange diese nicht von der Bundesprüfstätte für jugendgefährdende Schriften indiziert sind. Seine Aussage, er respektiere die USK-Empfehlungen lediglich freiwillig, deutete die Behörde als Uneinsichtigkeit gegenüber dem Jugendschutz und verkannte dabei ganz offensichtlich selbst die Rechtslage. Und bislang sah sich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) -- trotz Drucks aus der Politik -- nicht dazu veranlasst, Counter-Strike auf den Index zu setzen. (Dr. Andreas Lober) / (jk)