Petitionen gegen TK-Überwachung abgelehnt

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages will Bürgerrechtler nicht bei Einwänden gegen die Telekommunikations-Überwachungsverordnung unterstützen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 312 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat es abgelehnt, Einwände von Bürgerrechtsorganisationen gegen die Anfang des Jahres in Kraft getretene Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) zu unterstützen. Der Ausschuss empfiehlt den Berlinern Parlamentariern, das Petitionsverfahren abzuschließen. Eine von der Bürgerrechtsbewegung stop1984 gestartete Initiative zur Überarbeitung der umstrittenen Überwachungsverordnung ist damit vorerst gescheitert.

Die TKÜV erlaubt es staatlichen Behörden, alle elektronischen Kommunikationswege der Bürger zu überwachen. Betreiber von Telekommunikationsanlagen, die ihre Dienste der Öffentlichkeit anbieten, sind dabei zur Aufzeichnung und Weiterleitung der Kommunikationsdaten an Strafverfolger verpflichtet. Ob es sich um Sprach- oder Datenübertragungen handelt, ob der Abzuhörende ein Handy oder einen ISDN-Anschluss nutzt, spielt dabei keine Rolle. Die entsprechenden technischen Vorkehrungen müssen die Telekommunikationsanbieter auf eigene Rechnung anschaffen.

In ihrer Petition sprach sich stop1984 gegen die TKÜV aus, weil darin nach ihrer Meinung "nicht die Bürgerinteressen im Mittelpunkt der Überlegungen stehen, sondern dass die Interessen des Staates und der Wirtschaft das politische Handeln bestimmen". Der Petitionsausschuss hingegen lehnte die Eingabe mit der Begründung ab, dass "die TKÜV, die am 29. Januar 2002 in Kraft getreten ist, nach Auffassung des Petitionsausschusses im Ergebnis ein tragbarer Kompromiss zwischen den Interessen einer effektiven Strafverfolgung und den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber von Telekommunikationsanlagen ist". (pmz)