Richterin akzeptiert außergerichtliche Einigung im Microsoft-Prozess

Ein Jahr nachdem sich das US-Justizministerium und Microsoft über eine außergerichtliche Einigung im Anti-Trust-Verfahren verständigt hatten, hat Richterin Colleen Kollar-Kotelly diesen Kompromiss als "im öffentlichen Interesse" akzeptiert.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Ein Jahr nachdem sich das US-Justizministerium und Microsoft über eine außergerichtliche Einigung im Anti-Trust-Verfahren verständigt hatten, hat Richterin Colleen Kollar-Kotelly diesen Kompromiss als "im öffentlichen Interesse" akzeptiert. In dem Papier hatte Microsoft sich bereit erklärt, eine Reihe von Auflagen zu akzeptieren, um weitere Verstöße gegen das US-Kartellrecht auszuschließen.

In ihrem Urteil bestätigte die Richterin diese Auflagen, empfahl Microsoft jedoch, noch einmal nachzubessern, um weitergehenden Forderungen der Kläger entgegenzukommen. Nach dem jetzt vorliegenden Urteil muss Microsoft PC-Herstellern größere Freiheiten bei der Installation konkurrierender Software geben und sicherstellen, dass die Software von Mitbewerbern reibunglos mit Software aus dem eigenen Haus zusammenarbeitet. Die zu diesem Zweck notwendigen technischen Informationen, beispielsweise Software-Schnittstellen für Middleware-Produkte und Server-Protokolle, müssen gegenüber dem jeweiligen Wettbewerber offen gelegt werden.

Jedem Konkurrenten, der Microsoft-Technologien lizenzieren will, muss der Software-Konzern eine solche Lizenz auch erteilen. Exklusiv-Verträge oder Strafaktionen gegen in Ungnade gefallene PC-Hersteller, die etwa PCs mit konkurrierender Software oder Betriebssystemen verkaufen, werden explizit verboten. Für alle großen PC-Hersteller sollen einheitliche Geschäftsbedingungen gelten. Insgesamt füllen die Auflistung der Sanktionen und die juristische Begründung, die auch auf der Website des Gerichtes veröffentlicht sind, 344 Seiten. Die Auflagen gelten zunächst für fünf Jahre. Das Gericht kann diese Frist aber, falls nötig, verlängern.

Ein hochrangiger Microsoft-Angestellter ist direkt verantwortlich für die Einhaltung der Sanktionen. Die Kläger können jedoch ein unabhängiges Gremium bilden, das beim Verdacht des Verstoßes gegen die Auflagen Einsicht in Firmenunterlagen nehmen und Microsoft-Angestellte verhören kann. Ursprünglich war in der außergerichtlichen Einigung ein Gremium von drei Computerfachleuten vorgesehen, das vollen Zugang zu allen Microsoft-internen Informationen bekommen und fünf Jahre lang sicherstellen sollte, dass Microsoft die Auflagen einhält.

Mit ihrem Versuch, schärfere Sanktionen für Microsoft durchzusetzen, sind die neun weiter klagenden Bundesstaaten somit auf ganzer Linie gescheitert. Auch den Versuch, zukünftige wettbewerbswidrige Praktiken Microsofts durch Sanktionen zu verhindern, wies das Gericht zurück. Mögliche Verstöße gegen Kartellrichtlinien in anderen Marktsegmenten könnten nicht der Gegenstand dieses Verfahrens sein, urteilte das Gericht. Beide Seiten können den Richterspruch jetzt noch vor dem obersten Gerichtshof der USA anfechten. (wst)