Online-Arzt: Videosprechstunden immer beliebter

Videosprechstunden von Ärzten und Psychotherapeuten werden häufiger als im Vorjahr genutzt. Das zeigt eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom.

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(Bild: THICHA SATAPITANON/Shutterstock.com)

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Auch nach der Coronakrise: Video-Sprechstunde erfreut sich einer Umfrage zufolge wachsender Beliebtheit. 18 Prozent der Befragten haben bereits eine Videosprechstunde beim Arzt oder Therapeuten in Anspruch genommen – das sind vier Prozent mehr als 2021. Vor der Coronakrise im Jahr 2019 lag die Zahl bei fünf Prozent. An der im März 2022 durch den Branchenverband Bitkom in Auftrag gegebenen repräsentativen Befragung nahmen 1.003 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren teil.

71 Prozent der Teilnehmer, die bereits an einer Videosprechstunde teilgenommen hatten, machten "überwiegend positive Erfahrungen". Zwei Drittel empfanden die Behandlung als ebenso gut wie in der herkömmlichen Sprechstunde und würden sie ihren Verwandten und Bekannten weiterempfehlen. 79 Prozent der Nutzer wollen der Umfrage zufolge ein größeres Angebot an Videosprechstunden.

Im Mai 2018 hatte der Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit für die Aufhebung des Fernbehandlungsverbots gestimmt. Patienten und Patientinnen dürfen demnach auch online krankgeschrieben werden und eine (elektronische) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten – diese kann für bis zu sieben Tage gelten, wenn der Arzt den Patienten kennt, ansonsten höchstens drei Tage. Zuvor durften Ärzte ihre Patienten lediglich aus der Ferne behandeln, wenn bereits ein Erstkontakt stattgefunden hatte. Der Datenschutz und die Qualität der Behandlung bietet bei vielen Grund für Bedenken. Um den Datenschutz zu gewährleisten, dürfen lediglich die Anwendungen zertifizierter Videodienstanbieter für eine Fernsprechstunde zum Einsatz kommen.

Von März 2020 bis März 2022 war es Ärzten und Psychotherapeuten aufgrund der Coronakrise möglich, unbegrenzt Fernsprechstunden durchzuführen und vergütet zu bekommen. Seit April 2022 dürfen sie zwar lediglich 30 Prozent ihrer Sprechstunden als Online-Sprechstunden abrechnen, allerdings lag der Anteil vor der Coronakrise bei lediglich 20 Prozent. Grund für die Anhebung ist das im Juni 2021 auf den Weg gebrachte "Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege" (DVPMG).

Die KBV wolle eine "neue Regelung" für eine "flexiblere, bedarfsorientierte Anwendung der Videosprechstunde" prüfen. Ein entsprechender Vorschlag dazu sei "in die Beratungen mit den Krankenkassen eingebracht" worden. Der Bewertungsausschuss will "eine Anpassung der leistungsbezogenen Obergrenze je Vertragsarzt und Quartal" bis Ende Mai prüfen. Bis zum 31. Mai ist es nach einer verlängerten Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) – der die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung schafft – möglich, sich bei leichten Atemwegsinfektionen telefonisch krankschreiben zu lassen.

Während der Coronakrise war es außerdem möglich, Heilmittelbehandlungen über einen Videotermin in Anspruch zu nehmen – etwa Krankengymnastik oder Atemtherapie. Inzwischen wurden diese und weitere Sonderregelungen durch den G-BA in die Regelversorgung überführt. Überdies konnten Patienten in diesem Zeitraum auch bis zu 14 Tage lang krankgeschrieben werden.

(mack)