EU-Vorschriften für Fahrassistenten und Unfalldatenspeicher treten in Kraft

Neue Pkw-Typen müssen jetzt mit verschiedenen Warn- und Sicherheitssystemen ausgerüstet werden. Bei Unfällen sollen Datenspeicher bei der Analyse helfen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 184 Kommentare lesen

(Bild: Dean Burton / Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Am Mittwoch ist die EU-Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen zwei Jahre nach ihrem Beschluss durch die Gesetzgebungsgremien in Kraft getreten. Damit müssen intelligente Assistenten zum Spurhalten, Notbremsen oder für eine an die Situation angepasste Geschwindigkeit in Autos eingebaut werden. Dies soll für eine höhere Verkehrssicherheit sorgen. Auch das Rückwärtsfahren soll mit Kameras oder Sensoren erleichtert werden.

Mit der Verordnung ist eine neue "Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen" verknüpft. Warnsysteme bei Anzeichen von Fahrermüdigkeit oder Ablenkungen sowie "crashtesterprobte Sicherheitsgurte" werden damit für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse vorgeschrieben. Der Reifendruck soll automatisiert in allen Fahrzeugen überwacht werden. Der Einbau alkoholempfindlicher Wegfahrsperren wird technisch vorbereitet und erleichtert.

Unfalldatenspeicher müssen zudem künftig "entscheidende" Informationen "einige Sekunden vor einem Zusammenstoß" aufbewahren. Dies soll die Unfallanalyse erleichtern und helfen, brenzlige Verkehrssituationen zu vermeiden. Die "Blackbox" soll als geschlossenes System operieren und Fahrzeug sowie Fahrer nicht identifizieren. Verbraucherschützer hatten zuvor vor dem "gläsernen Fahrer" gewarnt. Abbiegeassistenten für Busse und Lkw werden Pflicht. Generell müssen diese Fahrzeuge fortan so entwickelt und gebaut werden, dass besonders verletzliche Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Fußgänger für die Person am Steuer besser erkennbar sind.

Die Vorschriften gelten zunächst für neue Fahrzeugtypen, ab 7. Juli 2024 dann für alle Neufahrzeuge. Die Sicherheitsmerkmale sollen die Bürger generell an die Automatisierung gewöhnen und den Weg zum autonomen Fahren ebnen. Zugleich kündigte die EU-Kommission an, noch in diesem Sommer technische Vorschriften für die Genehmigung von fahrerlosen Autos wie Robotaxis vorlegen zu wollen (Automatisierungsstufe 3 und 4). Deutschland preschte hier schon vor. Dazu führt die Brüsseler Regierungsinstitution auch eine öffentliche Konsultation durch, an der sich Interessierte bis zum 28. September beteiligen können.

(mki)