Besserer Schutz von Journalisten vor Telefonüberwachung gefordert

Ein Gutachten des Bundesjustizministeriums kritisiert, dass Verbindungsdaten von Journalisten bei Handy-Anrufen oder Internet-Zugängen zu Fahndungszwecken verwendet werden dürfen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Journalisten sollen besser vor staatlicher Überwachung geschützt werden. Dafür plädiert ein vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenes Gutachten, das eine Expertengruppe unter Vorsitz des Mannheimer Strafrechtsprofessors Jürgen Wolter erstellt hat, berichtet der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe. Zu den Mitgliedern der Expertengruppe gehörten unter anderem ein Richter am Bundesgerichtshof sowie ein früherer Abteilungsleiter des Bundesjustizministeriums.

Die Kommission kritisiert, dass etwa Verbindungsdaten von Handy-Anrufen oder E-Mail-Verkehr in Deutschland zu Fahndungszwecken verwendet werden dürfen, auch wenn Internet und Handy von Journalisten zur Recherche eingesetzt werden. Gegen diese Praxis klagen eine Mitarbeiterin des Stern und der Fernsehsender ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht. Dabei geht es um Telefonate von ZDF-Journalisten, die bei der Recherche nach dem gesuchten Immobilienpleitier Jürgen Schneider geführt wurden und für die es eine Abhörerlaubnis des Frankfurter Amtsgerichts gab. Im Fall einer Stern-Reporterin fragte die Staatsanwaltschaft Verbindungsdaten ab, nachdem es der Journalistin gelungen war, Kontakt zu dem Ex-Terroristen Hans-Joachim Klein aufzunehmen. In beiden Fällen war die Begründung, die betroffenen Journalisten hätten mit Straftätern in Verbindung gestanden.

Ein Überwachung soll nun nach dem neuen Gutachten nur dann möglich sein, wenn Medienvertreter sich bei ihren Recherchen selbst strafbar machen. Damit soll der Schutz der Pressefreiheit besser gewährleistet werden; notwendig sei dafür eine Neufassung des Paragrafen 100h der Strafprozessordnung (StPO). Ob das Justizministerium dem Vorschlag folgen wird, ist noch offen. Zunächst soll laut Spiegel eine Stellungnahme der Länder eingeholt werden. (jk)