"Pimmelgate": Hausdurchsuchung war rechtswidrig​

Der Schwere der Beleidigung unangemessen findet das Landgericht die Hausdurchsuchung in der "Pimmelgate"-Affäre, die Hamburgs Innensenator ewig anhaften wird.

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(Bild: Koshiro K/Shutterstock.com)

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  • dpa

Die Durchsuchung einer Wohnung in Zusammenhang mit der sogenannten Pimmelgate-Affäre um Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) im September vergangenen Jahres war rechtswidrig. Dies entschied das Landgericht Hamburg bereits in der vergangenen Woche. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Freitag einen Bericht des "Hamburger Abendblatts".

Das Amtsgericht hatte die Durchsuchung einer Wohnung erlaubt, in der der Verfasser eines Tweets, durch den sich Grote beleidigt fühlte, früher zuhause war. Nach Einschätzung des Landgerichts war dies jedoch unverhältnismäßig. Die Inhaberin der Wohnung und ehemalige Lebensgefährtin des Verfassers hatte Beschwerde eingelegt.

Auslöser war ein an Grote gerichteter Tweet mit den Worten "Du bist so 1 Pimmel". Der Innensenator hatte Leute, die trotz Corona im Schanzenviertel gefeiert hatten, zuvor auf Twitter als "ignorant" und "dämlich" bezeichnet. Grote selbst hatte zu Beginn der Pandemie unter Missachtung der Coronaregeln in einer Kneipe gefeiert und dafür eine Geldbuße zahlen müssen.

Die Schwere der Beleidigung sei angesichts Grotes Verhaltens "eher am unteren Rand der Erheblichkeitsschwelle einzustufen", befand das Landgericht in seiner Entscheidung vom 27. Juli. Die Durchsuchung sei unangemessen gewesen. Das Ermittlungsverfahren gegen den Tweet-Verfasser wurde mangels öffentlichem Interesses an einer Strafverfolgung bereits eingestellt.

Nach dem Einsatz hatten sich Polizei und Linksautonome ein Katz-und-Maus-Spiel geliefert. Immer wieder war auf einem Großplakat am Kulturzentrum Rote Flora der Spruch "Andy, Du bist so 1 Pimmel" zu lesen. Mehrfach wurde er von der Polizei übermalt.

(vbr)