Kürzere Verfahren für Verkehrs- und Energieprojekte: Gesetzentwurf liegt nun vor

Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Verkürzung von Verwaltungsgerichtsverfahren über Bauprojekte im Energie- und Verkehrsbereich liegt jetzt vor.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 13 Kommentare lesen

Die Errichtung von Windenergieanlagen oder Stromtrassen wird bevorzugt von juristischen Prozessen gebremst.

(Bild: BDEW)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Florian Pillau
  • mit Material der dpa

Die durch die aktuelle Energiekrise noch einmal dringlicher gewordene Energiewende erfordert einen beschleunigten Ausbau von Erzeugung und Infrastruktur. Immer mehr Projekte werden durch immer länger dauernde gerichtliche Klärungen von Einwänden aufgehalten. Einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren zu Bauprojekten im Energie- und Verkehrsbereich hat jetzt das Bundesjustizministerium vorgelegt.

"Hierdurch sollen unter Wahrung der Rechte der Beteiligten entsprechende Vorhaben schneller umgesetzt werden können", heißt es in dem Papier, das zur Beratung an die anderen Ministerien der Bundesregierung gegeben wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

So sollen Gerichtsverfahren zu besonders wichtigen Infrastrukturprojekten Vorrang vor anderen Verfahren erhalten. Bei Entscheidungen über einen Aufschub oder eine Aussetzung von Projekten sollen Gerichte zudem künftig zum Beispiel formale Mängel des umstrittenen Verwaltungsakts außer Acht lassen können, wenn klar ist, dass diese Mängel "in absehbarer Zeit" behoben sein werden.

In der Regel sollen Gerichte solche Schritte im Projekt nur aussetzen, wenn diese zu "irreversiblen", also unumkehrbaren, Nachteilen führen können. Bei besonders wichtigen Infrastrukturprojekten sollen die Gerichte verspätet vorgelegte Erklärungen und Beweismittel nur noch im Ausnahmefall berücksichtigen dürfen. Der Bundestag muss den Neuerungen zustimmen.

Der Vorschlag betrifft allerdings nur mögliche Gerichtsverfahren, nicht die Planung und Genehmigung. Häufig haben sich aber in der Vergangenheit Bauprojekte wie Stromtrassen oder Windkraftanlagen durch juristische Auseinandersetzungen über Naturschutzfragen verzögert.

Da die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien anschieben will und nun noch Terminals zum Import von Flüssiggas (LNG) als Alternative zu russischen Gaslieferungen möglichst schnell genehmigt und errichtet werden sollen, ist der aktuelle Vorschlag der juristische Teil dieses Gesamtprojekts.

(fpi)