Drohnen: DJI erhält erste C1-Zertifizierung – für "Mavic 3"-Reihe

DJI hat nach eigenen Angaben als erster Drohnenhersteller überhaupt eine C1-Zertifizierung nach der aktuellen Drohnenverordnung erhalten.

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(Bild: DJI)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Nico Jurran
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Wer sich in jüngerer Vergangenheit eine Drohne kaufen wollte, stieß auf eine absurde Situation: Einerseits müssen nach EU-Recht künftig alle Modelle einer sogenannten CE-Klasse zugeordnet werden, die bestimmt, wo und wie man fliegen darf. Andererseits gaben Hersteller immer nur an, dass ihre Drohnen noch keine Klassifizierung besitzen.

Damit ist nun Schluss: DJI hat nach eigenen Angaben nun als erster Drohnenhersteller weltweit eine C1-Zertifizierung von einer sogenannten "Benannten Stelle" (in diesem Fall dem TÜV Rheinland) erhalten - und zwar für seine "Mavic 3"-Reihe. Das Zertifikat ist im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, d.h. EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) gültig.

Das C1-Zertifikat für die Mavic-3-Reihe erfordert ein Update auf die C1-konforme Firmware. Der Aufwand lohnt sich: Die Nutzer können fortan in der neuen offenen Kategorie A1 fliegen und müssen nicht mehr die A2-Prüfung "Remote Piloting License" ablegen. Sie haben mehr Freiheit, in Umgebungen zu fliegen, die ihnen ohne C1-Zertifikat bisher verwehrt oder nur mit einer Sondergenehmigung zugänglich waren.

Als C1-zertifizierte Drohnen mit C1-kompatibler Firmware unterliegt die Mavic 3 folgenden verbindlichen Änderungen der europäischen Drohnenverordnung:

  • Die Modell der Reihe erfüllt den neuen Geräuschgrenzwert von 83db.
  • Wenn der ActiveTrack Intelligent Flight Mode zum Filmen von Personen oder Objekten verwendet wird, ist der Abstand zur Person/zum Objekt auf 50 m begrenzt. Über 50 m hinaus wird ActiveTrack deaktiviert.
  • Die Hilfs-LEDs werden während des Einsatzes automatisch ein- oder ausgeschaltet.
  • Die LEDs an den vorderen Auslegern der Drohne blinken standardmäßig für die Dauer des Einschaltens der Drohne.

Diese Änderungen werden aktiviert, sobald eine C1-zertifizierte Drohne der Mavic 3-Reihe im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geflogen wird.

Das Antragsverfahren zur Erlangung des neuen Kennzeichnungsschildes der Klasse C1 für die Mavic-3-Reihe wird laut DJI voraussichtlich ab Q4/2022 für alle Kunden verfügbar sein. Von diesem Zeitpunkt an sollen die Nutzer es auf freiwilliger Basis beantragen kostenlos beantragen können.

Dazu müssen sie die Seriennummer ihrer Drohne angeben und bestätigen, dass sie auf die für die C1-Zertifizierung erforderliche Firmware aktualisiert haben. Weitere Einzelheiten werden laut DJI zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Angestoßen wurden die aktuellen Entwicklungen von der Drohnenverordnung der Europäischen Union vom 24. Mai 2019 (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947). Als EU-Verordnung wurde sie im Unterschied zu einer Richtlinie in jedem Land der Union sofort wirksam. Festgelegt ist darin, dass innerhalb Europas künftig eine Einteilung von unbemannten Fluggeräten in die sieben Drohnen-Klassen C0 bis C6 vorgenommen werden soll. Die Klassen spiegeln wider, dass nicht von jeder Drohne bei einem Zusammenstoß die gleiche Gefahr für schwere Schäden an Menschen, Tieren und Sachwerten ausgeht.

Das Hauptkriterium für die Einteilung ist das Abfluggewicht des Modells beziehungsweise dessen Bewegungsenergie. Vereinfacht lässt sich sagen: Je massiver die Drohne ist, desto höher sind die Anforderungen an das Gerät, das Unfallrisiko durch eingebaute Sicherheitsfunktionen zu minimieren. Passend dazu steigen mit der Kategorie die Anforderungen an die Pflichten des Fernpiloten beziehungsweise Besitzers – etwa sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren zu lassen, bestimmte Kenntnisnachweise zu erbringen und seine Drohne zu kennzeichnen.

Für Privatanwender ist die sogenannte „offene Kategorie“ für Flüge mit geringem Risiko in einer Höhe von maximal 120 Metern über Grund und innerhalb der Sichtweite von Bedeutung – und die darin enthaltenen Risikoklassen C0 bis C4, die alles von der Spielzeugdrohne bis zu Modellen mit einem Gewicht unter 25 Kilogramm abdecken.

(nij)