Kazaa kann in den USA verklagt werden

Ein kalifornischer Richter hat entschieden, dass eine Klage gegen die File-Tauschbörse Kazaa in den USA zulässig ist.

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Von
  • Urs Mansmann

Nur rund einen Monat benötigte ein kalifornisches Gericht, um die Entscheidung über die Klage gegen die Tauschbörse Kazaa zu verkünden: Da Kazaa-Clients von Millionen Kaliforniern heruntergeladen und benutzt worden seien, könne die Mutterfirma Sharman Networks vor einem US-Gericht verklagt werden. Sharman Networks ist auf der Pazifik-Insel Vanuatu registriert und unterhält ihren Hauptsitz in Australien.

Die Motion Picture Association of America und die Recording Industry Association of America begrüßten die Entscheiung in einer gemeinsamen Erklärung. Sharman Networks hat das Urteil bislang noch nicht kommentiert. (uma)