Schweiz übernimmt europäische Drohnen-Regelung

Anfang 2023 übernimmt die Schweiz die Drohnen-Reglementierung der EU. Die europäische Regulierung zum "U-Space" soll ebenfalls angewendet werden.

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(Bild: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Tom Sperlich
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Für Drohnenpiloten in der Schweiz gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen. Der sogenannte Gemischte Ausschuss des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Luftverkehr hat am 24. November die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung beschlossen.

Für unbemannte Luftfahrzeuge wie Drohnen, Modellflugzeuge und unbemannte Flugsysteme anderer Kategorien tritt der in der EU bereits geltende Rechtsrahmen nun also auch in der Schweiz bald in Kraft, teilte das schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Freitag mit. Weiter unterstreicht das BAZL, dass der mit der EU harmonisierte Rechtsrahmen der schweizerischen Drohnenbranche etliche Vorteile bringe. Die europäische Reglementierung setze Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen fest, so das BAZL.

Es gelten neue maximale Flughöhen, Gewichtsgrenzen sowie Gebietseinschränkungen. Um laut BAZL auf die Anliegen der Bevölkerung einzugehen, wurden Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Schutz der Privatsphäre und Sicherheit eingeführt. Abhängig vom Betriebsrisiko wird ab 1.1.2023 zwischen drei Kategorien für unbemannte Luftgeräte unterschieden: "offen", "speziell" und "zulassungspflichtig". In der offenen Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die ohne Bewilligung des BAZL geflogen werden dürfen.

Wer eine Drohne fliegen möchte, die über 250 Gramm wiegt, muss künftig eine Ausbildung absolvieren, abschließend eine Prüfung ablegen und das erlangte Zertifikat vorweisen können. Umfang und Format der Schulung hängen von der Unterkategorie ab, in welcher die Drohne fliegt. Es gibt die Unterkategorien A1, A2 und A3.

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Für das Betreiben von Drohnen unter 250 Gramm, die entsprechend mit der Klassenmarkierung C0 gekennzeichnet sind, etwa eine DJI Mini, ist kein "Drohnen-Flugschein" erforderlich. Für diese Drohnen besteht aber neu eine Registrierungspflicht, wenn sie über eine Kamera verfügen. Weitere Informationen im Detail gibt es auf dem Drohnenportal des BAZL (genannt UAS.gate), welches auch die offizielle Schulungs- und Prüfungsplattform ist.

Der Gemischte Luftverkehrsausschuss beschloss, dass es eine gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Zertifikate in der EU und der Schweiz geben wird. Ebenfalls am Freitag hat die Schweizer Regierung, der Bundesrat, die Übernahme der neuen Bestimmungen bereits genehmigt.

Die Schweiz wird auch die europäische Regulierung zum sogenannten "U-Space" anwenden. Dabei handelt es sich laut BAZL um eine Gesamtheit digitaler und automatisierter Funktionen und Prozesse, die in einem definierten Luftraum eingesetzt werden.

Mit U-Space soll die steigende Zahl von Flugbewegungen ziviler Drohnen sicher in den Luftraum integriert werden, damit das konfliktfreie Nebeneinander von bemannten und unbemannten Luftfahrtsysteme gewährleistet ist. Die Piloten haben fortan eine bessere Übersicht über die Verkehrssituation.

(tiw)