Schutz kritischer Infrastrukturen: Bundesregierung bessert für Gesetz nach

Das Innenministerium hat einiges am Entwurf für ein Kritis-Dachgesetz geändert. Es gibt nun unter anderem Finanzierungsvorbehalte und neue Bereiche.

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Auch Teil einer kritischen Infrastruktur: Umspannwerk

(Bild: heise online / anw)

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Von
  • Falk Steiner

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die geänderten Eckpunkte für ein Kritis-Dachgesetz angenommen. Mit dem geplanten Gesetz soll ein besserer physischer Schutz kritischer Infrastrukturen erreicht werden – doch viele Maßnahmen stehen jetzt unter Vorbehalt.

Gegenüber der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Ende November vorgeschlagenen Version hat sich einiges geändert. Besonders relevant ist dabei, dass einiges unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden soll. Neu aufgenommen wurde auch die Formulierung, dass jene, die vom Kritis-Dachgesetz betroffen sind, bei der Umsetzung unterstützt werden sollen – zumindest soll dies geprüft werden. Zentral ist ein neuer Satz: "Bei der Sicherung von Kritischen Infrastrukturen durch die Betreiber hat eine Abwägung stattzufinden zwischen Wirtschaftlichkeit und Risikoeintrittswahrscheinlichkeit."

Regierungssprecher Steffen Hebestreit erklärte am Mittag in Berlin, dass das Kritis-Dachgesetz "zu einem kohärenten und resilienten Gesamtsystem zum Schutz der Kritischen Infrastrukturen beitragen" solle. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe werde zur zentralen, übergreifenden Behörde zum physischen Schutz ausgebaut. Allerdings steht in den Eckpunkten, dass auch das nur "im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel" geschehen soll. Von einer zentralen Aufsicht ist also nicht mehr die Rede: Vorgaben nach dem Kritis-Dachgesetz sollen nun ausdrücklich von den jeweiligen Aufsichtsbehörden wie Bundesnetzagentur, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen oder vergleichbaren Stellen beaufsichtigt werden und dem BBK Sicherheitsvorfälle melden.

Die Bereiche Kultur und Medien wurden ebenfalls neu in die Eckpunkte aufgenommen. Gerade die Medien werden in der Katastrophenschutzlogik fest mitgedacht, nämlich als Teil des Bevölkerungswarnsystems. Ergänzt wurde gegenüber der Entwurfsversion auch der Bereich Bildung und Betreuung. Offenbar ist auch im Innenministerium durch die Erfahrungen mit der Pandemie nun aufgefallen, dass ohne sichergestellte Kinderbetreuung viele Mitarbeiter in kritischen Infrastrukturen ausfallen würden. Neu ist außerdem, dass bereits vorhandene Arbeiten zu sektoren- und grenzübergreifenden Risiken auch von außerhalb des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) berücksichtigt werden sollen.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung zum einen auf Vorfälle in den vergangenen Monate reagieren, bei denen Infrastruktur gefährdet wurde, wie zum Beispiel die Sabotage der Nord-Stream-Pipelines, zum anderen sollen damit die Vorgaben der Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER) umgesetzt werden.

Das Kritis-Dachgesetz soll voraussichtlich im kommenden Jahr verabschiedet werden. Die CER-Richtlinie ist als Komplementärgesetzgebung zur ebenfalls überarbeiteten Netzwerk- und Informationssicherheits-Richtlinie (NIS2) angelegt, die Cybersicherheits-Vorgaben für kritische Infrastrukturen neu fasst und ebenfalls im kommenden Jahr in deutsches Recht umgesetzt werden soll.

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