EU-Staaten für Bargeldobergrenze und Nachverfolgbarkeit von Bitcoin & Co.

Der EU-Rat hat seine Position zu verschärften Geldwäscheregeln abgesteckt. Für Barzahlungen soll eine Obergrenze von 10.000 Euro kommen – Abweichung möglich.

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Geldscheine mit Kluppen zum Trocknen aufgehängt

(Bild: Olga Donchuk/Shutterstock.com)

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In der gesamten EU sollen Barzahlungen über 10.000 Euro künftig verboten werden. Dafür hat sich der Ministerrat am Mittwoch in seiner Linie zu einem Vorschlag der EU-Kommission für ein weiteres Gesetzespaket gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesprochen. Die Mitgliedstaaten sollen zudem die Möglichkeit haben, niedrigere Schwellenwerte festzulegen und noch strengere Vorschriften zu erlassen. In Griechenland etwa ist bereits derzeit bei 500 Euro Bargeld Schluss, was so bleiben könnte.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte jüngst bei der Präsentation ihrer Strategie zum Kampf gegen organisierte Kriminalität an, sie sei dafür, hierzulande eine Bargeldobergrenze "von deutlich unter 10.000 Euro" einzuführen. Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann erklärte dagegen, es gebe keinen wissenschaftlichen Beleg, dass Barzahlungsobergrenzen hälfen, Geldwäsche zu bekämpfen. Sie träfen vor allem auch den ehrlichen Bürger. 2017 hatte sich die schwarz-rote Bundesregierung noch hinter das anonyme Bargeld gestellt.

"Die Verwendung großer Barzahlungen ist sehr anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung", begründen die EU-Länder ihre Position zu dem Entwurf für eine einschlägige Verordnung. Gleichzeitig hätten die bisherigen unterschiedlichen Ansätze in der Gemeinschaft "die Wettbewerbsgleichheit im Binnenmarkt zum Nachteil der Unternehmen in Mitgliedstaaten mit strengeren Kontrollen untergraben". Die EU-weite Obergrenze sei daher nötig. Teil des Pakets sind auch schärfere Vorgaben für den Einsatz virtueller Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple. Die EU-Kommission will hier sicherstellen, dass Transfers entsprechender Krypto-Vermögenswerte "vollends nachverfolgt werden können". Diesen Kurs trägt der Rat prinzipiell mit.

Schon mit der aktuellen fünften Geldwäsche-Richtlinie, die nun durch eine sechste abgelöst werden soll, müssen Betreiber von Wechselstuben und andere Dienstleister rund um Krypto-Währungen ihre Kunden im Rahmen der "üblichen Sorgfaltspflichten" für Finanzhäuser kontrollieren. Ihnen obliegt so etwa, die Identität der Nutzer sowie deren einschlägige Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank zu speichern und Verdachtsfälle zu melden.

Mit der geplanten Reform sollen diese Vorschriften auf den gesamten Krypto-Sektor ausgeweitet und alle Diensteanbieter den Identifizierungsvorgaben unterworfen werden. Der Rat verlangt von Dienstleistern rund um Bitcoin & Co., dass sie die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden anwenden, wenn sie Transaktionen im Wert von 1000 Euro oder mehr durchführen.

Auch die EU-Regierungen wollen es Kreditinstituten, Finanzinstituten und Anbietern von Krypto-Vermögenswerten zudem untersagen, anonyme Konten, Sparbücher, Schließfächer, Münzen oder Geldbörsen für Krypto-Vermögenswerte zu führen. Das Verbot soll auch für Konten gelten, die "auf andere Weise" die Anonymisierung des Inhabers ermöglichen. Es würde den Handel mit datenschutzfreundlichen Münzen wie Zcash, Monero und Dash einschließen.

Den Mitgliedstaaten sollen mit dem Paket auch umfassendere Möglichkeiten eingeräumt werden, in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Anbieter von Krypto-Dienstleistungen mit Hauptsitz in einem anderen EU-Land zu verpflichten, eine zentrale Anlaufstelle etwa für offizielle Zustellungen zu benennen. Bei E-Geld-Emittenten und Zahlungsdienstleistern ist dies bereits der Fall. Alle an der Übertragung von Kryptowerten beteiligten Anbieter müssen laut dem Vorhaben zudem Daten zu den Auftraggebern und Begünstigten der mit ihrer Beteiligung durchgeführten Transfers virtueller Währungen erheben und zugänglich zu machen. Umgesetzt werden soll dies über eine Novelle der Verordnung zu Geldüberweisungen.

"Die Anonymität von Krypto-Vermögenswerten birgt das Risiko, dass sie für kriminelle Zwecke missbraucht werden", heißt es dazu in der Ratsposition. Anonyme Wallets ermöglichten keine Rückverfolgbarkeit von Transfers und erschwerten die Identifizierung verdächtiger Transaktionen oder die Anwendung angemessener Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden.

Die EU-Länder verlangen zudem, dass auch Drittfinanzierungsvermittler, Personen, die mit Edelmetallen, Edelsteinen und Kulturgütern handeln, sowie Juweliere, Uhrmacher und Goldschmiede den Verpflichtungen der Verordnung unterliegen. "Unsere Absicht ist es, Schlupflöcher zu schließen" und in allen Mitgliedstaaten noch strengere Vorschriften anzuwenden, betonte der tschechische Finanzminister Zbyněk Stanjura im Namen der Ratspräsidentschaft. "Der Versuch, beim Kauf oder Verkauf von Krypto-Vermögenswerten anonym zu bleiben, wird sehr viel schwieriger werden."

Bereits im Juni hatten sich die EU-Gesetzgebungsgremien auf einen ersten umfassenden Regulierungsansatz für die Kryptowährungsbranche geeinigt. Die neue Verordnung für "Markets in Crypto-Assets" (MiCA) sowie die Novelle der Geldtransferverordnung sehen ebenfalls vor, dass künftig bei der Übertragung von Kryptowerten Auftraggeber und Begünstigter identifiziert werden müssen. Das Bundesfinanzministerium hatte dies zunächst kritisiert, gab seinen Widerstand aber mittlerweile auf. Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski bezeichnete die Anti-Geldwäsche-Pläne dagegen jüngst als unverhältnismäßig und forderte Korrekturen.

(mack)