ChatGPT: Wie KI-Regulierungen der EU Grundrechtsverletzungen verhindern sollen

Über Risiken beim Einsatz von KI wird nicht erst seit ChatGPT diskutiert. Der geplante EU AI Act wird aber nicht alle Aspekte regeln. Wir geben einen Einblick.

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Von
  • Tobias Haar
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"Wir können also nicht wissen, ob uns die künstliche Intelligenz unendlich helfen wird, ob sie uns ignoriert und beiseiteschiebt oder ob sie uns möglicherweise zerstört", äußerte sich der berühmte Physiker Stephen Hawking bereits 2017. Der jüngste Hype um den Einsatz künstlicher Intelligenz als Chatbots in Suchmaschinen, namentlich ChatGPT in Microsofts Bing oder Bard bei Google, wirft ein Schlaglicht auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich der KI. Zwar befindet sich die juristische Betrachtung dieser Phänomene noch am Anfang, erste Diskussionen werden aber bereits vehement geführt. Chatbots sind ein anschauliches Beispiel für den KI-Einsatz, um sich einigen wichtigen KI-Rechtsfragen zu nähern.

Auf EU-Ebene wird derzeit am "Artificial Intelligence Act", kurz AI Act, gearbeitet. Die Verordnung steht bereits kurz vor der abschließenden Abstimmung zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament. Wie auch die Datenschutz-Grundverordnung wird sie nach Wirksamwerden in allen EU-Staaten unmittelbar gelten, ohne dass es nationaler Umsetzungen bedarf. Mit einem Inkrafttreten ist noch 2023 zu rechnen, da den EU-Institutionen aufgrund der für 2024 anstehenden Europawahlen nicht mehr viel Zeit bleibt, ihre Agenda umzusetzen. Gelingt dies nicht, droht eine erhebliche Verzögerung der einheitlichen Regulierung von KI in der EU.

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Tobias Haar

Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.

Die EU beschreibt das Spannungsfeld, in dem der AI Act regulierend eingreifen soll, wie folgt: "Der Ansatz der EU für künstliche Intelligenz konzentriert sich auf Exzellenz und Vertrauen, um die Forschungs- und Industriekapazitäten zu stärken und die Grundrechte zu gewährleisten." Seit zwei Jahren wird am Verordnungstext gefeilt. Über 3000 Änderungsanträge wurden eingereicht. Bereits die Definition von KI ist umstritten. Ein aktueller Vorschlag lautet, den Anwendungsbereich auf Systeme zu beschränken, "die durch maschinelle Lerntechniken und wissensbasierte Ansätze entwickelt wurden".