Oberste Jugendmedienschützer benannt

Die frisch benannten Mitglieder der Kommission für Jugendmedienschutz müssen zuerst Arbeitsgrundlagen definieren.

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  • Monika Ermert

Knapp eine Woche vor Inkrafttreten des Jugendmedienschutzstaatsvertrags haben die obersten Jugendschützer der Länder ihre Vertreter für die neue Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM) benannt. Nachdem in der ersten Runde Behördenleiter der Ministerien vorgeschlagen worden waren, habe man sich nun auf Fachleute von Universitäten und nachgeordneten Behörden geeinigt, hieß es dazu aus der Geschäftsstelle der Jugendschutzbehörden der Länder in Stuttgart. Zunächst sollten Behördenleiter aus den Ministerien in die KJM. Doch weil das der Idee von der Staatsfreiheit der Medien widersprochen hätte, hat man nun eilig eine neue Liste nachgeschoben. Diese soll nun von der Ministerkonferenz der Länder Ende der Woche verabschiedet werden.

Statt den obersten Jugendschützern einzelner Länder wurden Volker Hönge, Martina Kobringer, Ben Bachmair und Frauke Wiegmann für die vier den Ländern zustehenden Medienwächter-Sitze ausersehen. Hönge ist Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Kobringer ist Präsidentin des Bayerischen Jugendrings und plädierte in ihrem Amt bereits für die Vorrangigkeit der öffentlichen vor der freiwilligen Kontrolle beim Jugend- und Jugendmedienschutz. Über die Balance zwischen Selbstkontrolle und staatlicher Aufsicht gehen die Ansichten noch erheblich auseinander.

Dem medienpädagogischen Ansatz dürften der Kasseler Erziehungswissenschaftler Ben Bachmair und sein Stellvertreter Horst Heidtmann von der Hochschule der Medien in Stuttgart nahestehen, wie die Sozialpädagogin Wiegmann, Leiterin des Jugendinformationszentrums in Hamburg. Heidtmanns Institut für angewandte Kindermedienforschung beschäftigt sich im Rahmen von Forschungsprojekten damit, wie Kinder und Jugendliche interaktive Medien nutzen.

Keiner der Kandidaten, die neben zwei Vertretern des Bundes und den Vertretern der Landesmedienanstalten am 2. April die Arbeit aufnehmen sollen, kann klar sagen, was mit dem Amt auf ihn oder sie zukommt. Denn wesentliche Fragen muss die KJM erst einmal klären, etwa wie stark sie in die Alltagsarbeit bei der Prüfung von Rundfunksendungen und Webangeboten involviert sein wird. Nur als Grundsatzgremium sehen es die einen, als fleißig jugendgefährdende Angebote prüfendes Organ die anderen.

Zunächst einmal muss die KJM in einer Satzung die Arbeitsgrundlagen klären, genau wie die Zertifizierung von Selbstkontrolleinrichtungen oder Jugendschutzprogrammen. Hier sind wohl vor allem noch einmal die Juristen gefragt -- mit Sigmar Roll als Stellvertreter für Kobringer ist ein Experte auf diesem Gebiet in dem Gremium vertreten. Der Würzburger Sozialrichter hat bereits am Kommentar zum neuen Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutzstaatsvertrag mitgeschrieben.

Auch ein wenig mehr Internet-Orientierung hat man sich mit der Auswahl ins Boot geholt, denn die Kompetenz der federführenden Landesmedienanstalten liegt klar im Bereich des traditionellen Rundfunks. Input sei hier gefragt, ließ man die Internetwirtschaft schon wissen. Doch auch auf Seiten der Internet-Wirtschaft muss man sich mit der neuen Inhalts-Aufsicht erst einmal grundsätzlich auseinander setzen. (Monika Ermert)/ (tol)