Bedenkliche Datenwanderung bei Internet-Anbietern

Mit den Zugangsdaten mancher deutscher Online-Shops kann man sich auch auf den US-Seiten der Firmen einloggen. Diese Kundenfreundlichkeit kann aus Datenschutzgründen bedenklich sein, schreibt iX in der aktuellen Ausgabe.

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Von
  • Jürgen Kuri

Mit den Zugangsdaten von amazon.de oder ebay.de kann man sich problemlos auch auf den amerikanischen oder englischen Seiten der Unternehmen einloggen. Was auf den ersten Blick nach Kundenfreundlichkeit aussieht, ist aus Datenschutzgründen mehr als bedenklich, schreibt iX in seiner aktuellen Ausgabe 5/2003. "Wir geben Kundenkonten und persönliche Daten über Kunden bekannt, wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind (...)". Diese Erklärung findet man neuerdings beispielsweise in der Datenschutzerklärung von Amazon. Damit informiert Amazon seine Kunden erstmals über die Tatsache, dass Daten aus einem Rechtsverhältnis zwischen einem deutschen Kunden mit einer deutschen GmbH uneingeschränkt und ohne wirksame rechtliche Kontrolle von amerikanischen Behörden eingesehen werden können.

Die Weitergabe von Daten in den USA, die über keinen entsprechenden Schutzstandard verfügen und nicht einmal ein nationales Datenschutzgesetz kennen, war von jeher problematisch. Das Ende 2000 geschlossene Abkommen zwischen der EU und den USA, nach dem sich auch amerikanische Unternehmen an EU-Datenschutzrichtlinien orientieren sollten (safe harbor), war in den USA bereits recht umstritten und wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 weitgehend hinfällig. Die "öffentliche Sicherheit" und die Abwehr von Terrormaßnahmen haben seitdem Vorrang vor dem Schutz der Daten einzelner. Mit der Verabschiedung des Patriot Act (Provide Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism) wurden die Bürgerrechte zugunsten staatlicher Überwachung weitgehend eingeschränkt.

Und so werden jetzt nicht nur Daten von Flugzeugpassagieren an amerikanische Behörden weitergegeben, auch Daten von Amazon, Ebay und Co. werden zu potenziellen Zielen von Strafverfolgungsbehörden auf Terroristenjagd. Denn neben den zur Abrechnung notwendigen Informationen wie Adresse und Bestellung gibt es hier begehrliche Daten über Vorlieben der Nutzer, etwa die Bücher, die sich diese im Angebot angesehen haben. "Zwar versicherte Amazon, dass kundenbezogene Daten in höchstem Maße geschützt seien, doch es bleibt ein mulmiges Gefühl", schreibt die iX-Redaktion. "Aufgrund des enormen Gefälles in der Qualität des Schutzes personenbezogener Daten zwischen Deutschland und den USA sollte man sich gut überlegen, in welche Hände man welche persönlichen Daten gibt."

Einen ausführlichen Bericht über die Problematik mit den persönlichen Nutzer-Daten bei Internet-Anbietern mit US-amerikanischen Mutterhäusern bringt iX in Ausgabe 5/2003 (ab Donnerstag, den 10. April, im Handel) auf S. 96. (jk)