Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Spam

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf können Ansprüche gegen die Versender unerwünschter Werbe-Mails nicht im Eilrechtsschutzverfahren durchgesetzt werden.

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Von
  • Joerg Heidrich

Für große Überraschung und Verärgerung hatte im März ein Beschluss des Landgerichts Düsseldorf gesorgt. Dieses hatte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versender von unerwünschten Werbe-E-Mails abgewiesen. Begründet hatte das Gericht seine Entscheidung damit, dass nicht jede Spam-Mail automatisch rechtswidrig sei, wenn diese "nach ihrem Inhalt lediglich einen vorstellenden Charakter des Leistungsangebots" habe. Diese Entscheidung stand im Widerspruch zu dem überwiegenden Teil der bisherigen Rechtsprechung.

In dieser Angelegenheit hat nunmehr auch das Oberlandesgericht Düsseldorf per Beschluss (Aktenzeichen: I-15 W 25/03) entschieden. Der Einschätzung der Vorinstanz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit von unerwünschten Werbe-Mails mochten sich die Düsseldorfer Richter nicht anschließen und ließen diese Frage in dem Beschluss ausdrücklich offen.

Im Ergebnis bestätigte das OLG jedoch die Ablehnung der Verfügung. Dies begründet die Kammer damit, dass unerbetene Werbe-E-Mails "mit einem einzigen Klick" entfernt werden können, sodass die Beeinträchtigung für den Empfänger nicht gravierend sei. Der Rechtsschutz im Eilverfahren setze jedoch voraus, dass für den Antragsteller schwerwiegende Nachteile drohen, die das Gericht in diesem Fall nicht annehmen wollte.

Ob sich andere Gerichte dieser Rechtsprechung anschließen, bleibt abzuwarten. Die bisher ganz überwiegende Zahl der Urteile im Bereich der E-Mail-Werbung ergingen im Verfügungsverfahren. Für die Empfänger von Spam bleibt allerdings nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Unterlassung auf dem normalen Gerichtsweg geltend zu machen. Dies hat jedoch den Nachteil, dass bis zu einem Urteil oftmals viele Monate vergehen, während in den Eilrechtsschutzverfahren in aller Regel eine Entscheidung innerhalb weniger Wochen zu erreichen ist.

Auch der Heise Zeitschriften Verlag, der c't, iX und Telepolis herausgibt sowie heise online betreibt, führt derzeit ein Musterverfahren gegen einen Spammer vor dem Amtsgericht Hannover. Eine Entscheidung in dieser Sache ist für den kommenden Montag, den 14. April 2003, angekündigt. (Joerg Heidrich) (jk)