Anzeige wegen IP-Adressspeicherung gegen T-Online

Der Prozess um eine Äußerung im Forum von Telepolis hat ein juristisches Nachspiel: Nach dem Freispruch erstattet Holger Voss nun Anzeige gegen T-Online.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 534 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Torsten Kleinz

Der Prozess um eine Äußerung im Forum des Online-Magazins-Telepolis hat ein juristisches Nachspiel: Nach seinem Freispruch im Januar erstattet der Münsteraner Holger Voss Anzeige gegen T-Online. Der Provider hatte die personenbezogenen Daten gespeichert und weitergegeben.

Nach dem Teledienste-Datenschutzgesetz ist die Speicherung von IP-Nummern nur zu Abrechnungszwecken erlaubt. Da Voss jedoch einen Flatrate-Tarif nutzte, waren konkrete Einwahlprotokolle zur Rechnungsstellung eigentlich nicht nötig.

Die Aussichten für die Anzeige dürften in der ersten Instanz nicht besonders gut stehen. Gemäß dem Rechtsweg landet die Anzeige zuerst auf den Tischen des Regierungspräsidiums Darmstadt. Die hatte als zuständige Aufsichtsbehörde die Praxis von T-Online in anderem Zusammenhang bereits gebilligt. Demnach darf T-Online auch die Daten von Flatrate-Kunden abspeichern, da T-DSL-Kunden sich mit den gleichen Zugangsdaten auch über Modem, ISDN oder GSM einwählen können, was einzeln abgerechnet werden muss.

Rechtsanwalt Stefan Jaeger widerspricht in der Anzeige allerdings dieser Haltung der Aufsichtsbehörde von T-Online: Seiner Ansicht nach müssten die Provider die personenbezogene Zuordnung von IP-Nummern anonymisieren, um nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Sollte das Regierungspräsidium seine Entscheidung vom Januar bekräftigen, plant Holger Voss, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. (Torsten Kleinz) / (jk)