Telefonüberwachung kommt immer mehr in Schwung

Angesichts ständig zunehmender Telefonüberwachungen forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte eine schärfere Kontrolle der Abhöraktionen.

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Von
  • Angela Meyer

Telefonüberwachungen nehmen immer mehr zu. Nach Presseberichten weist die Statistik der Regulierungsbehörde für Telekommunikation (RegTP) für 2002 mit 21.874 Abhöraktionen gegenüber dem Vorjahr einen erneuten Anstieg um diesmal zehn Prozent aus. Mit der gleichen Konstanz kritisierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob erneut diese Tendenz und forderte zum wiederholten Male schärfere Kontrollen. Er habe den Verdacht, dass Abhöraktionen inzwischen zu "Standardmaßnahmen" von Sicherheitsbehörden geworden sein könnten, sagte Jacob in deutschen Medien. Durch die neuen Zahlen fühle er sich in seiner Forderung nach einer Erfolgskontrolle bestätigt. "Wir müssen endlich herausfinden, was die wahren Gründe für diesen Anstieg sind."

Der Anstieg läuft parallel zu den Bemühungen, die rechtlich zulässigen Überwachungsmöglichkeiten immer mehr auszudehnen, wie es kürzlich auch in einem Arbeitspapier des Bundeswirtschaftsministeriums vorgeschlagen und im jetzt vorgelegten Entwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der daran gekoppelten Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) umgesetzt worden ist.

Während hier vor allem die ständig verbesserten technischen Möglichkeiten Begehrlichkeiten bei den Ermittlungsbehörden wecken, fühlen sich von einem höchstrichterlichen Urteil zur Journalistenüberwachung jetzt auch diejenigen bestätigt, die auch auf die bisher ausgenommenen Telefone der Berufsgeheimnisträger wie Geistliche, Ärzte, Anwälte und Journalisten zugreifen wollen. So berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe, dass die CSU-Landtagsfraktion einen Entwurf zur Novellierung des bayrischen Polizeiaufgabengesetzes vorgelegt hat, der erstmals in Deutschland die präventive Telefonüberwachung vorsieht. Konkret heißt das, dass die CSU-Fraktion dies auch bei Personen zulassen will, die lediglich von so genannten Störern "bestimmte oder von ihnen herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben". Dies schließt auch unverdächtige Personen aus den genannten Berufsgruppen mit ein. Für das vom bayrischen Innenminister Günther Beckstein hoch gelobte Verfahren solle bei der Anwendung "das Verhältnismäßigkeitsprinzip" gelten, zitiert der Spiegel beschwichtigende Worte aus dessen Haus. (anm)