BKA-Panne stellt Instrument der Videofahndung in Frage

Es hatte den Anschein, als sei dem BKA mit dem Mittel der öffentlichen Videofahndung erneut ein wichtiger Erfolg gelungen - doch nur wenig später mussten die Behörden einräumen, dass die gesuchte Person schon vor 15 Jahren rechtskräftig verurteilt wurde.

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Von
  • Detlef Borchers

Eine gestern vom Bundeskriminalamt (BKA) ausgelöste öffentliche Videofahndung des Kriminaldauerdienstes hat sich als unnötige Maßnahme erwiesen. Der im Bild gezeigte Mann war bereits im Jahr 1994 wegen der ihm vorgeworfenen Taten verurteilt worden. Nach Angaben von Peter Lückemann, Sprecher der zuständigen Rostocker Staatsanwaltschaft, ist man sich sicher, dass ein online gestelltes Video mit Missbrauchsszenen von Kindern vor 1994 produziert wurde und damit keine neue Straftat betreffen kann. Die BKA-Fahnder sollen das Online-Video Ende 2008 im Rahmen einer Ermittlung gegen kinderpornographische Tauschringe gefunden haben.

Die ausgelöste öffentliche Videofahndung war die zweite ihrer Art. Während das BKA lediglich mitteilt, dass die Fahndung beendet sei und die Medien bittet, Hinweise aus ihren Internetportalen zu löschen, läuft die Ursachenforschung für die Fahndungspanne erst an. Offenbar hatte man nach einer ersten erfolgreichen Videofahndung Anfang August den Eindruck gewonnen, über ein Instrument zu verfügen, das schnelle Erfolge verspricht: Der mutmaßliche Täter meldete sich bereits nach einem Tag bei einer Polizeidienststelle.

In beiden Fällen lief die öffentliche Videofahndung nicht einmal über volle 24 Stunden. Die Geschwindigkeit, mit der ein Erfolg, aber auch ein Misserfolg erzielt wurde, zeigt die Möglichkeiten, die das BKA mit der Videofahndung hat. Sie zeigt aber auch, dass nicht immer gründliche Vorermittlungen durchgeführt werden. Das BKA ist die Behörde, die die Listen für die DNS-Sperren liefert und aktualisiert, die nach dem Zugangserschwernisgesetz von deutschen Providern implementiert werden müssen. (Detlef Borchers) / (pmz)