IT-Fachleute dürfen schneller in die Schweiz

Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltsgenehmigungen für den Kanton Zürich können IT-Fachleute einfacher und schneller als durch Schriftverkehr online beantragen.

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Von
  • Jörg Wester

Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltsgenehmigungen für den Kanton Zürich können IT-Fachleute einfacher und schneller als durch Schriftverkehr online beantragen: Die Genehmigung und Erteilung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage, drei Mal so schnell wie zuvor. Zudem können die Antragsteller den Status des Genehmigungsverfahrens auf e-WorkPermits online verfolgen.

Rund 300 IT-Fachleute allein aus Deutschland beantragen im Kanton Zürich jährlich eine Arbeitserlaubnis, oder ihre Schweizer Arbeitgeber erledigen das für sie. Auf diese Arbeitgeber zielt das Angebot, obgleich auch Einzelpersonen für sich selbst eine Arbeitserlaubnis auf e-WorkPermits beantragen können. "Wir zielen auf den Massenmarkt", betont Dr. Stephan Kux, Leiter der Wirtschaftsförderung des Kantons Zürich, gegenüber heise online.

Die Anträge zogen sich früher oft hin, weil viele von ihnen unvollständig waren. Das E-Government-Angebot des Kantons sorge zuverlässig für korrekte Anträge, so dass die Fehlerquote gegen Null gehe, betont Kux. Auf der Seite erfährt der Interessent auch Bedingungen für die Arbeitserlaubnis: Der Arbeitsmarkt des Kantons Zürich ist viel offener als das in Deutschland allgemein bekannt ist. Für EU-Bürger gibt es demnach kaum Einschränkungen. (jwe)