Berufsfotografen fordern umfassende Regulierung für KI-Bilder

Der Verband BFF sieht Urheber- und Nutzungsrechte sowie Persönlichkeitsrechte durch Generative AI bedroht. Deshalb soll der Gesetzgeber tätig werden.

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Abstraktes Bild eines menschlichen Kopfes.

Illustration einer KI.

(Bild: Erstellt mit Midjourney durch heise online)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Nico Ernst

Als eine der ersten Vereinigungen von Fotoschaffenden hat der Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter (BFF) ausführlich Stellung zu KI-generierten Bildern bezogen. Der Verband fordert eine umfassende Regulierung sowohl für die Erstellung von Bildern per maschinellem Lernen sowie für deren Kennzeichnung und die Nutzung der Werke aus der Maschine.

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Der BFF beruft sich ausdrücklich auf die jüngste Stellungnahme des Ethikrats zu KI, nach welcher KI den Menschen nicht ersetzen sollte. Dem schließt sich der Verband an, und bringt in seinem Aufruf drei Punkte vor: KI-Bilder sollten das Urheberrecht wahren, Persönlichkeitsrechte achten und Verwertungsrechte nicht verletzen. Diese Bereiche sind für Menschen, die von den von ihnen erstellten Bildern leben, essenziell. "Gesetzliche Regelungen zum Schutz der Werke und der Wirtschaftlichkeit sind unumgänglich" schreibt der BFF.

Als Beispiel führt der Verband an, dass die Datenbank mit Trainingsdaten Laion-5b mit 5,85 Milliarden Bildern bestückt sei. Die Urheber seien nicht gefragt worden: Die Nutzung sei "ohne Wissen und Zustimmung" der Urheberinnen und Urheber erfolgt. "Sie müssen mitansehen, wie ihre eigenen Werke durch eine fremde Technologie wirtschaftlich ausgewertet und von ihr für eigene Zwecke fruchtbar gemacht werden."

Nicht nur über die wirtschaftlichen Aspekte fordert der BFF eine "differenzierte öffentliche Debatte". Er schlägt auch eine Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Bildern vor. Die gesamte Stellungnahme findet sich auf der Webseite des Verbands, ebenso wie eine ausführliche FAQ zu den rechtlichen Aspekten der Problematik. Den bisherigen rechtlichen Stand hat kürzlich auch der Justiziar unseres Verlages zusammengefasst.

(nie)