Androhung von Zwangsgeldern wegen fehlender Website-Sperrungen in NRW

Eine fehlerhafte Durchführungsprüfung hat zu Bußgeldbescheiden wegen nicht erledigter Website-Sperrungen in Nordrhein-Westfalen geführt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 251 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz

Die Bezirksregierung Düsseldorf sorgt wieder einmal unter den Providern in Nordrhein-Westfalen für Verunsicherung. Mehrere Internet-Zugangsanbieter erhielten eine Androhung eines Zwangsgeldes, weil sie sich nicht an die Sperrungsverfügung der Bezirksregierung hielten. Doch die amtlichen Schreiben beruhen auf einem technischen Missverständnis auf Seiten der Aufsichtsbehörde und sind somit gegenstandslos.

Die Bezirksregierung hatte bundesweit als erste Aufsichtsbehörde die Sperrung von Internet-Seiten mit rechtsextremistischem Inhalt verfügt. Die nordrhein-westfälische Aufsichtsbehörde für das Internet hatte 76 Zugangsanbieter zur sofortigen Sperrung von zwei Neo-Nazi-Webseiten aus den USA aufgefordert. 16 Unternehmen haben dagegen geklagt. Diverse Gerichte hatten in vorläufigen Entscheidungen die Sperrungsverfügungen bestätigt, eines der Online-Wirtschaft Recht gegeben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte schließlich einen vorläufigen Rechtsschutz gegen die Sperrungsverfügungen und damit einen Aufschub für ihre Durchführung abgelehnt; die Beschwerde gegen die deutsche Dependance von Telefonica hatte die Bezirksregierung dagegen aus formalen Gründen zurückgezogen.

Wie der Provider-Verband Electronic Commerce Forum (eco) nun mitteilt, wurden bereits in der vergangenen Woche mehreren Providern Zwangsgelder in Höhe von 2.000 Euro angedroht. In den Bescheiden heißt es, dass bei einer Überprüfung der Server der Provider festgestellt worden sei, dass diese die geforderten Sperrungen nicht vorgenommen hätten. Die Empfänger staunten nicht schlecht -- denn sie hatten sich genau an die Sperrungsverfügung gehalten. Die lässt den Providern die freie Wahl, ob sie per DNS, IP-Blockade oder Proxy-Server den Abruf der betroffenen Seiten erschweren.

Doch bei der Überprüfung machte es sich die Aufsichtsbehörde offensichtlich viel zu einfach: Sie überprüfte nach Angaben des Verbandes lediglich die Umleitung über von außen erreichbare DNS-Server. Wer eine andere Methode anwandte, fiel durch das Raster und bekam eine amtliche Zwangsgeldandrohung. Auch wer seine DNS-Server lediglich für seine Kunden konfiguriert hat, erschien so als vermeintlicher Blockadebrecher auf den Radarschirmen der Bezirksregierung.

Regierungsdirektor Jürgen Schütte von der Bezirksregierung Düsseldorf gibt gegenüber heise online die technische Panne zu: "Wir sind davon ausgegangen, dass mit der von uns angewandten Prüfmethode sämtliche von uns vorgeschlagenen Sperrmethoden erfasst werden. Es hat sich aber herausgestellt, dass mit der speziellen Prüfung nur die DNS-Sperrung erfasst wird." Die Behörde hat den Fehler erst erkannt, als ein Provider sich beschwerte. Weitere Überprüfungen seien jetzt notwendig, um festzustellen, ob andere Methoden angewandt werden, erklärte Schütte. Falls dies der Fall ist, sind die amtlichen Bescheide gegenstandslos.

Eine verlässliche Prüfung der Internet-Sperren von außen ist technisch schwerlich durchführbar. Um verlässliche Angaben zu bekommen, müsste die Bezirksregierung Kunde jedes einzelnen Providers in Nordrhein-Westfalen werden. Doch nicht jeder Internet-Dienstleister bietet Zugänge für die Allgemeinheit an. Das Prüfungsverfahren dürfte sich somit in die Länge ziehen. (Torsten Kleinz) / (jk)