Neues Urheberrecht in trockenen Tüchern

Bundestag und Bundesrat einigten sich beim neuen Urheberrecht, Privatkopien aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" zu untersagen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Wie bereits erwartet wurde, gab es im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zur geforderten weiteren Verschärfung des neuen Urheberrechts. Die Länderkammer hatte verlangt, die Erlaubnis für Kopien digitaler Medien zu rein privaten Zwecken einzuschränken -- sie sollten ausdrücklich verboten sein, wenn die Vorlagen nicht explizit aus "legalen Quellen" stammten. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf war solches nicht ausdrücklich vorgesehen. Ganz konnten sich die Länder allerdings nicht durchsetzen: Der gefundene Kompromiss sieht nun vor, dass nur die Vervielfältigung aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" untersagt ist.

"Durch diese Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes soll nunmehr klargestellt werden, dass die mit der Neufassung des Gesetzes privilegierte Privatkopie nur dann zulässig ist, wenn sie aus legalem Ausgangsmaterial gewonnen wird", hieß es zur Verdeutlichung aus dem Bundesrat. Damit solle insbesondere die Vervielfältigung von Raubkopien zum privaten Gebrauch unterbunden werden. Die gefundene Formulierung berücksichtige Bedenken der Bundesregierung: Dem Nutzer sei es häufig nicht möglich, die Rechtmäßigkeit der Kopiervorlage zu beurteilen; es könne daher auch nur ein Verbot geben, wenn die Rechtswidrigkeit der Vorlage offensichtlich sei.

Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses geht nun an Bundestag zur Abstimmung; wird das geänderte Gesetz dort angenommen, muss der Bundesrat erneut zustimmen. Ende des Jahres wird es dann bei der "zweiten Stufe" des Gesetzgebungsverfahrens grundsätzlich um das Thema Privatkopien und Kopierschutz sowie Urheberrechtsabgaben auf Geräte gehen; hier werden dann noch weit kontroversere Auseinandersetzungen erwartet als bei der ersten Stufe der Urheberrechts-Novellierung.

Zum neuen Urheberrecht siehe auch: (jk)