Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung läuft aus, jetzt aber wirklich!

Die telefonische Krankschreibung endet. Da die Zahlen des Robert Koch-Instituts sinken, sei diese Form der Krankschreibung nicht mehr notwendig.

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(Bild: fizkes/Shutterstock.com)

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Die telefonische Krankschreibung läuft aus. Die bis zum 31. März 2023 bestehende Sonderregelung wird angesichts der Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) aufgehoben. Bis dahin konnten sich Personen mit leichten Atemwegserkrankungen nach einer telefonischen Befragung durch ihren Arzt bis zu eine Woche krankschreiben lassen.

Als höchstes Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hatte der dafür zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Corona-Sonderregelung zuvor mehrere Male verlängert, da zwischenzeitlich die Inzidenzzahlen gesunken waren. Aktuell besteht die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung nur noch im Ausnahmefall – etwa, wenn es einen Verdacht auf eine Infektion mit Affenpocken gibt. Das geht aus einer Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor.

Die Krankschreibung über das Telefon habe ihre Funktion während der Coronakrise als "einfach umsetzbare Möglichkeit" erfüllt, "leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden", sagte der G-BA-Vorsitzender Josef Hecken der dpa. Diese Möglichkeit könne laut Hecken bei Bedarf allerdings wieder reaktiviert werden.

Die Coronakrise war für telemedizinische Angebote beflügelnd. Kassenärzten war es bis zum 1. April 2022 möglich, unbegrenzt Videosprechstunden anzubieten. Danach wurde das Angebot wieder auf einen Anteil von 30 Prozent ihrer Leistungen gedrosselt, da der Goldstandard laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt bleibe. Außerdem sei das Angebot vor allem während der Lockdown-Phasen genutzt worden.

Kürzlich hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Rahmen seiner Digitalstrategie jedoch eine "Aufhebung der 30-Prozent-Limitierung für telemedizinische Leistungen" versprochen. Telemedizinunternehmen begrüßen das Ansinnen. Diese Möglichkeit könnte allerdings auch Patienten entlasten, die sich dann nicht mehr krank zum Arzt schleppen müssen. Ob sich das Vorhaben des BMG in die Tat umsetzen lässt,bleibt abzuwarten.

(mack)