Biometrische Kennung im Pass frühestens 2004

Der Einsatz biometrischer Merkmale mache nur Sinn, wenn die Daten weltweit gelesen und abgeglichen werden können, heißt es im Vorfeld einer CAST-Tagung zur Biometrie.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der deutsche Pass kann nach Ansicht von Christoph Busch vom Fraunhofer Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD) frühestens Mitte 2004 mit biometrischen Erkennungszeichen versehen werden. "Voraussetzung dafür ist, dass ein internationaler Standard für den Umgang mit biometrischen Daten beschlossen wird", sagte Busch in einem dpa-Gespräch. Der Fraunhofer-Wissenschaflter veranstaltet am heutigen Donnerstag eine internationale Tagung des CAST-Forums (Competence Center for Applied Security Technology) über den Stand der biometrischen Verfahren wie Fingerabdruck, Gesichts- und Iris-Erkennung.

Busch geht davon aus, dass die Internationale Standardisierungs-Organisation (ISO) im September in Rom erste Festlegungen trifft und im Frühjahr 2004 die Details klärt: "Die Einsetzung biometrischer Merkmale macht nur Sinn, wenn die Daten weltweit gelesen und abgeglichen werden können." Es sei anzunehmen, dass sich die Staaten auch auf ein gemeinsames Merkmal einigen. "Es wäre nicht ratsam, wenn etwa England einen Iris-Abdruck im Pass hätte, Deutschland einen Fingerabdruck und Italien ein Gesicht", sagte der Computerfachmann.

Welches Merkmal für den Pass am geeignetsten sei, werde zurzeit geprüft. "Jedes Verfahren hat seine Vor- und Nachteile", erläuterte Busch. So sei etwa die elektronische Gesichtserkennung bei grellem oder dämmrigen Licht kaum möglich. Die Identifikation anhand der Iris wiederum sei aufwendig. "Beim Fingerabdruck gibt es Menschen, die nur schwer zu erkennen sind, weil sich ihre Kuppen durch Arbeit oder andere Außeneinflüsse ständig verändern", erläuterte Busch. Ihre Zahl werde auf rund fünf Prozent der Bevölkerung geschätzt.

Die EU hatte sich erst im Juni darauf geeinigt, biometrische Daten "so schnell wie möglich" in Reisedokumente aufzunehmen -- und das sowohl in Visa für Drittstaatsangehörige als auch in Reisepässe für EU-Bürger. Die USA verlangen ab Herbst 2004 von EU-Bürgern, die keinem Visum-Zwang unterliegen, dass ihr Pass mit biometrischen Merkmalen des Besitzers versehen ist. Das Visum ausländischer USA-Besucher dagegen muss ab Anfang 2004 mit Fingerabdrücken des Besitzers versehen sein. (jk)