Landgericht weitet Schutz vor Spam aus

Das Landgericht Berlin stärkt Empfängern unverlangter Werbemails den Rücken: Betroffene mit mehreren E-Mail-Adressen haben Anspruch darauf, dass der Spam an keine davon geht.

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Von
  • Bert Ungerer

Das Landgericht Berlin hat am 16. Oktober 2009 entschieden, dass eine per Abmahnung erwirkte Unterlassungserklärung wegen unerbetener E-Mail-Werbung nicht auf eine konkrete, bereits gegen den Willen des Anwenders angeschriebene E-Mail-Adresse beschränkt sein darf (Az. 15 T 7/09). Der Unterlassungsanspruch gilt also für den Betroffenen selbst und damit für sämtliche seiner Adressen.

Ein Berliner Rechtsanwalt hat damit im zweiten Anlauf eine einstweilige Verfügung in eigener Sache durchgesetzt. Seinen ersten Antrag hatte das Amtsgericht des Berliner Bezirks Lichtenberg zuvor abgewiesen. Das LG Berlin räumt in seinem Beschluss ein, dass der Werbeversender nun einem höheren Risiko ausgesetzt sei, gegen die Auflagen zu verstoßen. Das komme jedoch nur dann zum Tragen, wenn er weiterhin unzulässigerweise unerbetene E-Mail-Werbung versende.

Während der Antispam e. V. den Beschluss als "wegweisend" ansieht, reagiert die unterlegene Partei RTL Interactive GmbH, zuständig für die Online-Aktivitäten des Fernsehsenders RTL, erst einmal zurückhaltend. Man kenne noch nicht einmal den Beschluss und wolle zunächst dessen Zustellung abwarten, erklärte RTL-Sprecher Konstantin von Stechow. (un)