"Madrider Erklärung": Für internationale Datenschutzabkommen und gegen Überwachungsgesetze

58 Nichtregierungsorganisationen fordern in einer Erklärung internationale Abkommen zur Sicherung der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung der Bürger in aller Welt.

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Von
  • Monika Ermert

58 Nichtregierungsorganisationen fordern in einer Erklärung internationale Abkommen zur Sicherung der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung der Bürger in aller Welt. Regierungen sollen bei deren Abfassung mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Gleichzeitig ist nach Ansicht der Bürgerrechtler ein Moratorium bei der Entwicklung neuer Überwachungssysteme vom Ganzkörper-Scanning bis zu RFID-gestützten Kontrollsystemen dringend geboten.

Die "Madrider Erklärung" soll im Verlauf des diesjährigen 31. Gipfeltreffens der Datenschutzbeauftragen aus aller Welt Anfang November in Madrid an diese übergeben werden. Bis dahin rufen die 58 Organisationen und zahlreiche Einzelpersonen, die die Erklärung mit gezeichnet haben, dazu auf, der Erklärung beizutreten. Aus Deutschland ist der Verbraucherzentrale Bundesverband mit von der Partie.

Einige der insgesamt zehn Kernforderungen der Erklärung wirken bescheiden, etwa die Einhaltung geltender nationaler und internationaler Datenschutzbestimmungen. Auch dies ist aber nach Ansicht der Aktivisten inzwischen keine Selbstverständlichkeit mehr. Konkret ermuntern die beteiligten Organisationen alle Staaten, die Europaratskonvention zum Datenschutz zu ratifizieren. In Ländern, in denen es noch keine Gesetzgebung zum Datenschutz und zur informationellen Selbstbestimmung gibt, solle diese "so rasch wie möglich" verabschiedet werden. Zudem sollen unabhängige Datenschutzbehörden besser unterstützt, Datenschutz-freundliche und Datenschutz-sichernde Techniken (Privacy Enhancing Technologies, PET) gefördert und Verfahren zur Anonymisierung von Datenbeständen auf ihre Effektivität hin untersucht werden.

Schließlich erhebt die Madrider Erklärung die Forderung nach verpflichtenden, klaren Regeln zur Information der Bürger, sobald bei Unternehmen oder öffentlichen Institutionen vorhandene persönliche Daten missbraucht oder auch nur kompromittiert wurden. Die im novellierten Telecom-Paket der EU vorgesehenen Regeln gehen Datenschutzaktivisten und manchen Datenschützern nicht weit genug.

Die Forderungen nach umfassenden internationalen Verträgen zur Sicherung von Datenschutz einerseits und informationeller Selbstbestimmung andererseits sind sehr ambitioniert und auch nicht neu. Die Datenschutzbeauftragten hatten ähnliche Forderungen ebenfalls bereits mehrfach auf der Tagesordnung bei ihren jährlichen Treffen. Eine der Arbeitsgruppen des Internet Governance Forum der Vereinten Nationen, die so genannte Dynamic Coalition Internet Bill of Rights, arbeitet derzeit an Ideen, wie so etwas aussehen könnte. Der Artikel 12 der Magna Charta für die Rechte der Internetnutzer betrifft den Datenschutz.

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(jk)