RIAA reagiert auf Fragen des US-Senats

In einem Schreiben an den US-Senator Norm Coleman hat der Verband der US-Musikindustrie RIAA auf Kritik und Fragen zur derzeit laufenden juristischen Offensive gegen Tauschbörsennutzer Stellung genommen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

In einem Schreiben an den US-Senator Norm Coleman hat der Verband der US-Musikindustrie RIAA auf Kritik und Fragen zur derzeit laufenden juristischen Offensive gegen Tauschbörsennutzer Stellung genommen. Coleman, der dem ständigen Untersuchungsausschuss (Permanent Subcommittee on Investigations, PSI) des US-Senats vorsitzt, hatte die RIAA Anfang August in einem Schreiben kritisierte und Anhörungen zu den Klagedrohungen der RIAA angekündigt.

Seit Ende Juli registriert der Verband Daten von Tauschbörsennutzern und hat unter Berufung auf das umstrittene Urheberrecht der USA in über 1000 Fällen per einstweiliger Verfügung versucht, bei Internet-Providern die Herausgabe von Userdaten zu erzwingen. Der Bürgerrechtsverband Electronic Frontier Foundation EFF hat mittlerweile eine Suchmaschine aufgesetzt, mit deren Hilfe Tauschbörsennutzer überprüfen können, ob auch sie sich bereits im Fadenkreuz der RIAA befinden.

Die juristische Initiative stieß auf breite Kritik. So müsse die RIAA beispielsweise erklären, mit welchen Methoden sie die User ermittelt habe, deren Nutzerdaten sie jetzt von diversen Internet-Providern verlangt, und zu Gerüchten Stellung nehmen, sie habe selbst Musikstücke im Internet angeboten, um potenzielle Tauschbörsennutzer anzulocken, erklärte beispielsweise der Lobby-Verband der US-Internet-Wirtschaft Netcoalition .

Obwohl die Umstände, unter denen eine einstweilige Verfügung beantragt werden könne, durch das Gesetz definiert seien, beabsichtige man keinesfalls, alle jetzt dingfest gemachten Tauschbörsennutzer auf Schadensersatz zu verklagen, erklärte die RIAA nun. Ausschlaggebend für eine solche Klage sie eine "substanzielle" Verletzung des Urheberrechtes. Wie dies gemessen werde, wollte der Verband allerdings nicht detaillierter erklären. (wst)