Anonymität bei JAP kann gesichert werden

Der richterliche Beschluss gegen JAP zeigt kaum Wirkung: Nicht alle Mix-Kaskaden des AN.ON-Netzes zeichnen die Benutzeraktionen auf.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Obgleich ein richterlicher Beschluss gegen die Betreiber des AN.ON-Projekts ergangen ist und diese daraufhin eine Überwachungsfunktion in die Serversoftware einbauen mussten, die die Protokollierung der Zugriffe auf bestimmte Zieladressen erlaubt, sind nicht alle Betreiber der Mix-Kaskaden betroffen. So beschloss das basisdemokratisch geführte "studentische projekt linux netz" SPLINE des Fachbereichs Informatik an der Freien Universität Berlin, die Überwachungsfunktion in ihrer JAP-Serversoftware nicht zu übernehmen.

Wie Gero Eggers von dem Projekt gegenüber heise online betonte, sei die Anordnung nicht an SPLINE ergangen: "Deshalb nehmen wir an solchen Überwachungsmaßnahmen auch nicht teil." Die Überwachung einer Kaskade funktioniert nur, wenn alle Mixe sich daran beteiligen und die entsprechende Funktion in ihren Programmcode aufnehmen. Das Projekt SPLINE ist ein rechtlich unabhängiger Mix-Betreiber, der zwei Mix-Server mit jeweils einer Kaskade betreibt: Eine Mix-Kaskade geht über Lübeck-Berlin-Dresden, eine andere seit wenigen Wochen über New York-Berlin-Dresden.

Die Medizinische Universität Lübeck lässt von der TU Dresden einen Mix-Server betreiben, die damit den vertraulichen Besuch der Beratungsstelle Ecstasy Online unterstützt. In New York City hat Mark Waldman am Computer Science Department der New York University im Rahmen des Anti-Zensur-Projekts Tangler einen Mix-Server aufgesetzt. Gero Eggers hält es "für sehr unwahrscheinlich, dass sich die Betreiber in New York an den Beschluss eines deutschen Richters halten werden". Die beiden Kaskaden arbeiten allerdings nicht so regelmäßig wie die Kaskaden Dresden-Dresden und Dresden-ULD der AN.ON-Projektbetreiber in Dresden und im Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum (ULD) in Kiel. Sind sie aktiv, können Nutzer sie in ihrer JAP-Software auswählen.

Neben der dezentralen Organisation der Mixe könnte auch noch eine andere Eigenart von JAP die Überwachungsfunktion unterlaufen: Nutzer von Firmennetzen, die einen Zwangsproxy einsetzen, müssen diesen angeben. Damit können auch sie JAP nutzen. Diese Funktion kann aber auch anders verwendet werden: Geben Nutzer ohne Zwangsproxy einen offenen SSL-fähigen Proxy an, erscheint dieser im Log als anfragender Server. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (uma)