Arbeitsagentur gerät wegen nachlässigen Datenschutzes in die Kritik

Einem Zeitungsbericht zufolge kann jedermann an die Daten von Bewerbern kommen, auch wenn er gar keine Stelle zu vergeben hat.

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Von
  • Frank Möcke

Unternehmen müssen weder eine Betriebsnummer nennen noch einen Gewerbeschein oder eine andere Legitimation vorlegen, wenn sie sich im Stellenportal der Bundesagentur für Arbeit anmelden. Über diese Lücke kann jeder, der will, an die Daten von Bewerbern kommen, auch wenn er gar keine Stelle zu vergeben hat. Die Identität prüft die Bundesagentur nicht, sie verschickt lediglich eine persönliche Identifikationsnummer. Wer registriert ist, kann seine Unternehmensdaten jederzeit vollständig ändern.

Einem Bericht der Süddeutsche Zeitung zufolge hatte sich eine arbeitslose Berliner Sozialpädagogin an die Tageszeitung gewendet, nachdem es ihr gelungen war, innerhalb weniger Tage 13 Bewerbungen zu erhalten, obwohl sie selbst keine Arbeitgeberin ist. Mit der Identifikationsnummer könne jeder, der sich als Unternehmen angemeldet hat, bereits Bewerberdaten in nicht anonymisierter Form einsehen und ein Stellenangebot aufgeben. Auf diese Weise könne sich jeder per E-Mail oder per Post Bewerbungsunterlagen zuschicken lassen, mit Adresse, Telefonnummer, Geburtsdaten, Zeugnissen und Lebenslauf – egal, ob er einen Job zu vergeben hat oder nicht.

Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar lädt das Vorgehen der Arbeitsagentur zum Missbrauch geradezu ein. Kriminelle könnten zu Unrecht an Bewerberdaten gelangen, etwa um persönliche Kontakte anzubahnen. Es dürfe nicht sein, dass sensible Bewerberdaten in falsche Hände geraten: "Dies lässt sich mit dem Sozialdatenschutz in keinster Weise vereinbaren."

Schaar fordert deshalb, die Bundesagentur dürfe nur Firmen in die Jobbörse aufnehmen, deren Arbeitgebereigenschaft unzweifelhaft geklärt sei und es keinerlei Hinweis dafür gebe, dass hier nur zum Schein nach Arbeitskräften gesucht werde. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, verlangt einen Abgleich mit dem Handelsregister.

Der Süddeutschen Zeitung gegenüber lehnte es die Bundesagentur ab, das Verfahren zur Registrierung zu verschärfen, weil im Hinblick auf die Engpässe am Arbeitsmarkt eine Erhöhung der Einstiegsbarrieren zu vermeiden sei. Man prüfe die Stellenangebote täglich zumindest per Stichprobe und gehe möglichen Missbrauchsfällen nach. (fm)