BKA geht weiter gegen Anonymisier-Dienst JAP vor

Das BKA führte Hausdurchsuchungen durch und beschlagnahmte einen protokollierten Datensatz -- die Betreiber des AN.ON-Projekts zeigen sich überrascht und halten dies für "rechtsmissbräuchlich".

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Am Freitag erwirkte das Bundeskriminalamt (BKA) beim Amtsgericht Frankfurt/Main einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss gegen das AN.ON-Projekt an der Technischen Universität Dresden, um für polizeiliche Ermittlungen einen Protokolldatensatz aufzufinden. Der Datensatz war das Ergebnis einer mehrwöchigen Fangschaltung, die Mitarbeiter des AN.ON-Projekts auf der Grundlage einer zwischenzeitlich außer Vollzug gesetzten richterlichen Anordnung vorgenommen hatten.

BKA-Beamte suchten zunächst die Wohnung von Prof. Dr. Hermann Härtig, dem Direktor des Instituts für Systemarchitektur an der Fakultät Informatik der TU Dresden, auf und verlangten von ihm die Herausgabe des Protokolldatensatzes. Nach einer juristischen Konsultation mit den schleswig-holsteinischen Landesdatenschützern kam Härtig zu dem Schluss: "Der Durchsuchungsbefehl ließ uns keine andere Wahl, als den Datensatz herauszugeben." Stefan Köpsell, Programmentwickler und technischer Administrator des AN.ON-Projekts, zeigte sich gegenüber heise online über das Vorgehen des BKAs "überrascht": "Wir hatten bereits mitgeteilt, dass wir über einen Datensatz verfügen und damit war klar, dass wir nichts verschleiern wollten." Das BKA habe wohl befürchtet, die Richter würden eine Verwendung des Datensatzes untersagen und habe wohl vollendete Tatsachen schaffen wollen.

Die Betreiber von AN.ON, das Unabhängige Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und die Technische Universität Dresden, halten den Durchsuchungsbeschluss für rechtswidrig, da das Landgericht bereits den Protokollierungsbeschluss des Amtsgerichts ausgesetzt hatte. Insofern hätten sie auch bis zur Entscheidung in der Hauptsache den Protkolldatensatz nicht herausgeben müssen. Das BKA umgehe "rechtsmissbräuchlich" die Entscheidung des Landgerichts, indem es hier auf allgemeine Herausgabe- und Beschlagnahmebestimmungen (§§ 103, 105 StPO) ausweiche, hieß es in der von ihnen herausgegebenen Pressemitteilung. Die AN.ON-Projektpartner kündigten an, gegen den Durchsuchungsbeschluss Rechtsmittel einzulegen. Sie halten eine gerichtliche Überprüfung des Vorgehens der BKA-Beamten "für zwingend erforderlich". (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)