Quelle-Server überlastet

Der am heutigen Sonntag begonnene Ausverkauf beim bankrotten Versandhändler Quelle hat offenbar so viele Schnäppchenjäger angelockt, dass die Server des Webshops unter dem Ansturm zusammengebrochen sind.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Was Medien zum "größten Räumungsverkauf in der deutschen Geschichte" erklärt haben, die Lagerräumung beim Quelle-Versandhaus, begann am heutigen Sonntag mit – gar nichts. Zwar hatten die Techniker des Unternehmens nach eigener Erklärung extra für zusätzliche Serverkapazität gesorgt, doch kaum war das Rennen auf die Restbestände um 6 Uhr eröffnet, kam der Netzwerkverkehr mit dem Quelle-Webshop auch schon zum Erliegen. "Fehler: Netzwerküberschreitung" ist seitdem das einzige, was man dem Browser beim Ansteuern der Website nach einiger Wartezeit entlocken kann. Dieser Status hält derzeit (10:50) an, auch wenn vereinzelt offenbar Anfragen zumindest bis zur Startseite durchkommen.

18 Millionen Quelle-Artikel sollen ab Montag auch über die 1200 Quelle-Shops und 60 Technik-Center des Unternehmens zu beziehen sein. Daher ist es verständlich, dass viele Interessenten heute schon vor dem noch größeren zu erwartenden Ansturm übers Internet zuschlagen wollten. Für die meisten Waren ist ein Rabatt von 30 Prozent angekündigt, Haushaltsartikel sollen 20, Technikprodukte 10 Prozent unter dem ursprünglichen Listenpreis zu haben sein.

In Anbetracht der Konkurssituation hat das Handelsunternehmen außerdem seine Geschäftsbedingungen angepasst. Alle Verkäufe erfolgen demnach per Rechnung mit einem Zahlungsziel von zwei Wochen. Ratenkäufe sind ausgeschlossen und Vorkasse wird zwar die Quelle zulassen, doch kann dieser Modus nicht empfohlen werden. Wer nämlich die bestellte Ware nicht oder im beschädigten Zustand erhält, wird wegen des bezahlten Betrags leicht zum Gläubiger des Unternehmens und muss damit rechnen, sein Geld nicht oder nur teilweise wieder zu sehen. Gewährleistungsansprüche gehen nur, wenn der betreffende Artikel nicht einen Markennamen der Quelle trägt, auf den Hersteller über und können diesem gegenüber geltend gemacht werden.


(hps)