Anti-Piraterie-Abkommen für Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen

Laut dem US-Entwurf für den Internet-Teil des umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA wollen die Teilnehmerstaaten das Haftungsprivileg der Provider einschränken und eine "abgestufte Erwiderung" bis hin zu Internetsperren einführen.

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Im Rahmen des geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) wollen die Teilnehmerstaaten offenbar über das jeweilige nationale Urheberecht hinaus reichende Regelungen für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet etablieren – bis zu Netzsperren für Urheberrechtsverstöße. Das geht aus ersten Details des bisher streng geheim gehaltenen Entwurfs für Internet-Regeln hervor, über die der kanadische Jura-Professor Michael Geist sowie PC World übereinstimmend berichten. Am heutigen Mittwoch kommen die Vertreter der ACTA-Länder zu einer neuen Verhandlungsrunde im südkoreanischen Seoul zusammen und beraten über den Entwurf.

PC World berichtet unter Berufung auf eine von der EU-Kommission an die EU-Mitgliedsstaaten verteilte Zusammenfassung der mündlich übermittelten US-Position. Danach strebt ACTA eine Ausweitung der Haftbarkeit Dritter bei Urheberrechtsverletzungen sowie die Einschränkung des Haftungsprivilegs für Provider an. Provider sollen demnach nur von der Haftung freigestellt werden, wenn sie angemessene Abwehrmaßnahmen ergriffen haben. Der US-Entwurf soll hier die "abgestufte Erwiderung" nennen, die nach Plänen der Regierungen Frankreichs und Großbritanniens bis zum Sperren des Anschlusses gehen soll. Im Klartext: Die USA wollen mit ACTA ein internationales "Three Strikes"-Szenario durchsetzen.

Der US-Entwurf orientiert sich den Berichten zufolge am Text des bilateralen Freihandelsabkommens zwischen den USA und Südkorea. Das illustriert die grundsätzliche Stoßrichtung von ACTA: Das Bemühen, bestehende internationale Vereinbarungen unter dem Dach der World Intellectual Property Organization (WIPO) mit dem multilateralen Abkommen zu erweitern. So solle der Entwurf im Prinzip einen international gültigen und verschärften Digital Millenium Copyright Act (DMCA) nach US-Vorbild etablieren. Das berichtet auch Michael Geist in seinem Blog unter Berufung auf ungenannte Quellen.

Trotz heftiger internationaler Kritik bleibt ACTA weiterhin Verschlusssache und wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. Die schon im Vorfeld höchst umstrittenen Internet-Regeln hatte die US-Regierung zur Vorbereitung des Treffens in Seoul zwar einer Reihe von Experten vorgelegt, diese aber zum Stillschweigen verpflichtet. An den ACTA-Verhandlungen nehmen auf Einladung der USA und Japans neben der EU auch Staaten wie Kanada, Marokko, Mexiko, Singapur, Neuseeland und Australien teil. Die Gespräche finden seit 2007 hinter verschlossenen Türen statt, die US-Regierung und auch die für die EU-Mitgliedsstaaten beteiligte EU-Kommission halten Einzelheiten zum Verhandlungsprozess sowie Entwürfe unter Verschluss. Die Geheimniskrämerei der ACTA-Staaten wird von Bürgerrechtsgruppen massiv kritisiert.

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(vbr)