Boykottaufruf gegen 0190-Betrüger zulässig

Der Telecom-Anbieter Talkline ID musste ein juristische Schlappe gegen die Verbraucher-Zentrale Hamburg einstecken.

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Von
  • Murat Özkilic

Nachdem Talkline ID im Sommer 2002 juristische Schritte gegen die Verbraucher-Zentrale Hamburg eingeleitet hatte, weil diese im Internet einen "Zahlungsboykott gegen 0190-Betrüger" veröffentlichte, musste das Bonner Telecom-Unternehmen nun eine Niederlage einstecken: Das Kölner Landgericht entschied am 17. September im Hauptsacheverfahren, dass die Verbraucherzentrale den darin enthaltenen Text veröffentlichen darf.

In dem Boykottaufruf erklärten die Verbraucherschützer seinerzeit den Zusammenhang zwischen unseriösen Anbietern von Mehrwertdiensten, etwa 0190-Nummern, und den die Forderungen einziehender Telecom-Unternehmen. Den Verbrauchern wurde unter anderem angeraten, bei zweifelhaften Beträgen die Zahlung zu verweigern. Die Firma Talkline ID, die darin namentlich nicht erwähnt war, erreichte daraufhin beim Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung ein Verbot der Veröffentlichung.

Ihre Entscheidung begründen die Richter nach Aussagen der Verbraucherzentrale unter anderem damit, dass Talkline ID als Klägerin von der Bezeichnung als "0190-Betrüger" nicht betroffen sei, da die Verbraucher-Zentrale ausdrücklich zwischen den Telefongesellschaften und den "betrügerischen Dienstanbietern" differenziere. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass Talkline ID dagegen noch Berufung einlegen kann.

"Wir freuen uns über diesen juristischen Sieg. Wichtiger noch ist aber der politische Erfolg, dass der Schutz vor dem Mehrwertdienste-Betrug nun Eingang in ein Gesetz gefunden hat -- auch wenn der gesetzliche Schutz noch nicht perfekt ist", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucher-Zentrale Hamburg. (mur)